1. +++ (SEM)
Hat der Ferienflieger mehr als zwei Stunden Verspätung, haben Reisende Anspruch auf eine kostenlose Mahlzeit.
Wer wegen eines überbuchten Fluges gar nicht oder erst viel später abhebt, erhält seinen Flugpreis erstattet und darüber hinaus eine Entschädigungszahlung zwischen 125 und 600 Euro.
Diese und weitere Ansprüche regelt die Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union für all die Fälle, in denen es zu Flugverspätungen, Flugausfällen, Überbuchungen oder verpassten Anschlussflügen kommt.
Zu Beginn der Ferienzeit appelliert Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser an Fluggesellschaften und Verkehrsunternehmen, Verbraucherrechte am Boden und in der Luft zu wahren: "Airlines sind verpflichtet, ihre Kundinnen und Kunden über ihre Rechte zu informieren, sobald eine Verspätung oder Annullierung erwartet wird.
Es ist nicht redlich zu warten, bis die Kunden nachfragen oder sich beschweren.
Datum: 2018-07-12;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ferienzeit-airlines-muessen-flugreisende-ueber-ihre-ansprueche-informieren;
Themen: Reisende
# ?, Ferienzeit
# ?, Ferienflieger
# ?, Insolvenzabsicherung von Airlines
# ?, kostenlose Mahlzeit
# ?, planmäßige Überbuchungen
# ?, Flugverspätungen
# ?, verbesserter Schutz
# ?, Flugreisende
# ?, Rechte
# ?
2. +++ (SEM)
Fachtagung in Düsseldorf mit Verbraucherschutzorganisation und Luftverkehrswirtschaft in Düsseldorf
21. November 2019 PHB Flughafen Köln Bonn Eingangsbereich Foto: Tourismus NRW / Oliver Franke
Stundenlange Verspätungen, Überbuchungen und Annullierungen verärgern täglich viele Flugreisende.
Die vom Verbraucherschutzministerium in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale vorgestellte Flugärger-App wurde inzwischen bereits knapp 36.000-mal heruntergeladen.
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Datum: 2019-11-21;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-heinen-esser-fordert-verbraucherschutzfreundliche-novelle-der-eu;
Themen: Airlines
# ?, Fluggäste
# ?, Flugreisende
# ?, Ausgleichszahlungen
# ?, Luftverkehrswirtschaft
# ?, Annullierungen
# ?, Entschädigungszahlungen
# ?, Überbuchungen
# ?, Amtsgericht Düsseldorf
# ?, Entschädigungsansprüche
# ?
3. +++ (SEM)
Auch die Verbraucherzentrale NRW meldet einen erhöhten Beratungsbedarf von Fluggästen, die vor allem durch die Insolvenz der Fluggesellschaft AirBerlin verunsichert sind.
Hinzu kommen Beschwerden über Flugverspätungen, kurzfristige Ausfälle und Streichungen bei anderen Fluglinien.
In der Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union (EU) ist geregelt, welche Unterstützungsleistungen und Entschädigungsleistungen Fluggesellschaften gegenüber ihren Fluggästen zu erbringen haben, wenn es zu Flugverspätungen, Flugausfällen, Überbuchungen oder verpassten Anschlussflügen kommt.
Wird ein Flug beispielsweise annulliert, hat der Flugreisende laut Verbraucherzentrale einen Anspruch nach seiner Wahl auf Ersatzbeförderung oder auf Erstattung des Flugpreises, gegebenenfalls einen Anspruch auf Ausgleichs- oder Entschädigungszahlungen sowie Betreuungsleistungen.
Die Verbraucherzentrale (http://www.verbraucherzentrale.nrw) berät betroffene Fluggäste.
Datum: 2017-09-22;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-schulze-foecking-appelliert-fluggesellschaften-kundenrechte-zu-wahren;
Themen: Kundenrechte
# ?, Flugverkehrsbranche
# ?, Verbraucherzentrale
# ?, fällige Entschädigungen
# ?, Verbraucherschutzministerin
# ?, Flugverspätungen
# ?, Kundenbindung
# ?, Kundenfreundlichkeit
# ?, eigene Initiative
# ?, Flugreisende
# ?
4. +++ (SEM)
Im Fall der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) werden jetzt zahlreiche Angaben aus der App automatisch in das Formular der söp übernommen.
Mit Hilfe eines Fristenweckers und einer Historien-Ansicht lässt sich dieser Prozess in der App organisieren.
Die App unterstützt auch bei Überbuchung und der Änderung von Flugzeit oder Abflugort.
In diesen Fällen der so genannten Nichtbeförderung berechnet die App Ansprüche auf Basis der Fluggastrechteverordnung: Bis zu 600 Euro über einen Ersatzflug oder den Flugpreis hinaus sind möglich.
Auch ist die Kostenerstattung für zusätzliche Hotel- oder Fahrtkosten möglich.
Datum: 2021-03-05;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/update-der-flugaerger-app-neue-funktionen-verfuegbar;
Themen: Flugärgerapp
# ?, App
# ?, Verbraucherzentrale
# ?, Update
# ?, Verbraucherinnen
# ?, Airlines
# ?, Ansprüche
# ?, persönliche Fluggastrechte
# ?, Annullierung
# ?, Flugpreis
# ?
5. +++ (SEM)
Ein weiteres Thema waren die Fluggastrechte, hier konkret Verspätungen sowie die durch Überbuchungen und Insolvenzen entstehenden Nachteile für Verbraucher.
Die Bundesländer haben die Bundesregierung gebeten, sich auf europäischer Ebene für eine verpflichtende Insolvenz-Absicherung für Fluggesellschaften sowie eine Änderung der europäischen Fluggastrechte-Verordnung einzusetzen.
Ein Ziel ist es, die Praxis planmäßiger Überbuchungen zum Nachteil der Fluggäste auszuschließen.
Verbraucherschutzministerin Heinen-Esser appelliert an die Verkehrs-unternehmen, die Verbraucherrechte am Boden und in der Luft zu wahren, Fluggäste aktiv auf ihre Rechte hinzuweisen und fällige Entschädigungen aktiv anzubieten und nicht auf die Beschwerde zu warten.
"Insbesondere die Praxis, Fluggäste durch eingeplante Überbuchungen wissentlich am Gate stehen zu lassen, ist abzustellen.
Datum: 2018-06-15;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/verbraucherschutzministerkonferenz-saarbruecken-fordert-hygienefuehrerschein-fuer;
Themen: Hygieneführerschein
# ?, Fluggäste
# ?, Gastrobetriebe
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# ?, Verbraucherbildung
# ?, Kantinen
# ?