1. +++ (SEM)

Affenpocken ist eine durch Viren verursachte Erkrankung, die sich vor allem durch Fieber, Kopf- und Muskelschmerzen sowie einen Ausschlag mit Bläschen oder Pusteln äußert.
Der vermutete Übertragungsweg bei den aktuellen Fällen in Deutschland ist - laut Bundesministerium für Gesundheit - sehr enger Körperkontakt, insbesondere Geschlechtsverkehr.
Ohne engen Körperkontakt wird von einem geringen Übertragungsrisiko ausgegangen.
Eine Gefährdung für die Gesundheit der breiten Bevölkerung in Deutschland wird nach derzeitigen Erkenntnissen des Robert Koch-Instituts (RKI) als gering eingeschätzt.
Dem Gesundheitsministerium liegen zur Zeit weitere Hinweise auf mögliche Kontakte von Personen mit dem Affenpockenvirus in Nordrhein-Westfalen vor, denen durch die Gesundheitsämter nachgegangen wird.

Datum: 2022-05-25; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/erste-bestaetigte-faelle-von-affenpocken-nordrhein-westfalen;
Themen: Affenpocken in Nordrhein-Westfalen # ?, Affenpockenvirus in Nordrhein-Westfalen # ?, Arbeitskreis von Kompetenzzentren # ?, Behandlungszentren # ?, geringes Übertragungsrisiko # ?, hochpathogene Erreger # ?, verstärkte Wachsamkeit # ?, Muskelschmerzen # ?, Pusteln # ?, enger Körperkontakt # ?

2. +++ (SEM)

Es handelt sich um einen Virustyp, der bereits seit Monaten in der Wildvogelpopulation kursiert und über den Vogelzug bereits zu Beginn des Winters nach Deutschland eingetragen wurde.
Für Personen, die keinen unmittelbaren Kontakt zu infizierten Tieren haben, ist das Geflügelpest-Virus keine Gefahr.
Geflügelfleisch wird vor dem Verzehr erhitzt, so dass auch hier kein Übertragungsrisiko besteht.
Eine Übertragung des aktuellen Virus auf den Menschen wurde bisher weltweit nur aus Russland bekannt.
Dort sind Mitarbeiter einer Geflügelfarm mit dem Virus infiziert worden und auch an leichten Grippesymptomen erkrankt.

Datum: 2021-03-04; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gefluegelpest-verdachtsfaelle-im-kreis-guetersloh-und-kreis-paderborn-amtlich;
Themen: Wildvögel # ?, Seuchengeschehen # ?, Tötung # ?, Geflügelhalter # ?, Betrieb Gütersloh # ?, Elterntierherde # ?, amtliche Bestätigung # ?, Beobachtungsgebiet # ?, Sperrbezirk # ?, Restriktionszonen # ?

3. +++ (SEM)

In solchen Anlagen kommt die Umgebungsluft in direkten Kontakt mit dem Kühlwasser.
Da das Kühlwasser in einem Kreislauf bleibt, können sich dort bei unzureichender Wartung Legionellen vermehren und in die Umgebungsluft verteilt werden.
Auf Initiative des Umweltministeriums fordert NRW daher nun, gesetzliche Regelungen zu treffen, um das Übertragungsrisiko von Legionellen durch Verdunstungskühlanlagen entscheidend zu senken.
Wichtige Inhalte einer solchen Verordnung sind Betreiberpflichten bezüglich der Überwachung, Wartung und Reinigung von Verdunstungskühlanlagen, ihre regelmäßige Überprüfung durch Sachverständige sowie eine Anzeigepflicht zur vollständigen Erfassung derartiger Anlagen.
Eine Überprüfung von Verdunstungskühlanlagen in NRW im Anschluss an die Legionellenepidemie in Warstein hatte ergeben, dass ihre Betreiber den Herstellerempfehlungen für einen hygienisch sicheren Betrieb oftmals nicht nachkommen.

Datum: 2013-12-19; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-johannes-remmel-politik-muss-konsequenzen-aus-legionellen-ausbruechen;
Themen: Rückkühlanlagen # ?, Legionellenepidemie in Warstein # ?, Bundesratsinitiative # ?, Legionellenausbrüche # ?, Risiko für Verbreitung # ?, neue Vorschriften # ?, neue gesetzliche Regelung # ?, Kühlwasser # ?, Sommer eines Jahrs # ?, Antrag # ?

4. +++ (SEM)

NRW hatte die Bundesratsinitiative im Dezember eingebracht, als erste Reaktion auf die Legionellenepidemie in Warstein im Sommer vergangenen Jahres.
Umweltminister Johannes Remmel begrüßte, dass der Bundesrat dem NRW-Vorstoß gefolgt ist: "Wir fordern die Bundesregierung nun auf, schnell zu handeln und eine neue gesetzliche Regelung zu schaffen, die das Risiko für die Verbreitung von Legionellen aus Rückkühlanlagen für die Bevölkerung deutlich minimiert."
Die NRW-Bundesratsinitiative hat das Ziel, das Übertragungsrisiko von Legionellen durch Verdunstungskühlanlagen entscheidend zu senken.
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur-und Verbraucherschutz teilt mit:

Datum: 2014-02-14; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-remmel-bundesregierung-muss-nun-die-notwendigen-konsequenzen-aus;
Themen: Legionellenepidemie in Warstein # ?, Rückkühlanlagen # ?, Legionellenepidemien # ?, NRW-Vorstoß # ?, Übertragungsrisiko # ?, NRW-Bundesratsinitiative # ?, neue gesetzliche Regelung # ?, Kühlwasser # ?, Umgebungsluft # ?, Bundesregierung # ?

5. +++ (SEM)

Das Land NRW hat in der Zwischenzeit neben umfänglichen Untersuchungen auch gesetzgeberische Initiativen ergriffen.
Im Februar dieses Jahres stimmte der Bundesrat einer Initiative der NRW-Landesregierung zu, die neue gesetzliche Regelungen und stärkere Betreiberpflichten für Rückkühlanlagen fordert.
Diese sollen das Übertragungsrisiko von Legionellen durch die Anlagen entscheidend senken.
Zahlreiche offene Fragen, so betonte Remmel, seien in der Aufarbeitung der Warsteiner Legionellen-Epidemie allerdings noch zu klären: "Wir setzen auf die Experten-Kommission, um Antworten auf die noch offenen Fragen zu finden, was die Sicherheit von Anlagen und Maßnahmen zur Vorsorge betrifft.
Weiterhin fordern wir die Bundesregierung auf, schnell auf unsere Bundesratsinitiative zu reagieren und eine neue gesetzliche Regelung zu schaffen, die das Risiko für die Verbreitung von Legionellen aus Rückkühlanlagen für die Bevölkerung deutlich minimiert.

Datum: 2014-04-15; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-remmel-gesundheitsschutz-der-bevoelkerung-hat-oberste-prioritaet;
Themen: Expertenkommission # ?, Legionellenausbruch # ?, Rückkühlwerke # ?, Rückkühlanlagen # ?, oberste Priorität # ?, Gesundheitsschutz # ?, Legionellenepidemie # ?, Wasseranlagen # ?, technische Nachrüstung # ?, Abwasseranlagen # ?

6. +++ (SEM)

Das bedeutet: Teilnehmen dürfen nur immunisierte Personen, die zusätzlich über einen aktuellen Test oder eine Auffrischungsimpfung verfügen.
Auch Clubs, Diskotheken und vergleichbare Einrichtungen dürfen ab dem 4. März wieder öffnen.
Ihr Besuch ist jedoch aufgrund der erhöhten Übertragungsrisiken nur immunisierten Personen möglich, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen.
Die zusätzliche Testpflicht gilt hier auch für Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben oder einen frischen Genesenenstatus haben.
Eine Maskenpflicht besteht nicht.

Datum: 2022-03-02; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-passt-die-coronaschutzverordnung-grosser-schritt-richtung;
Themen: COVID-Patientinnen # ?, Diskotheken # ?, Inzidenzzahlen # ?, Clubs # ?, Krankenhäuser # ?, Zugangsbeschränkungen # ?, Auffrischungsimpfung # ?, Großveranstaltungen # ?, Zahl # ?, Normalität # ?