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Bund und Länder haben sich auf eine Verlängerung der "Zulassungsregel für ukrainische Fahrzeuge" verständigt: In der Ukraine zugelassene Pkw, die bereits seit einem Jahr in Deutschland verkehren, können unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin mit ihrer ukrainischen Zulassung in Deutschland fahren.
Dazu benötigen die ukrainischen Besitzerinnen oder Besitzer eine Ausnahmegenehmigung der für ihren derzeitigen Wohnort zuständigen Zulassungsbehörde.
Die Ausnahmegenehmigung wird erteilt, wenn eine Haftpflichtversicherung (sogenannte Grenzversicherung) nachgewiesen und eine Bescheinigung über eine durchgeführte Sicherheitsüberprüfung durch eine Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ u.a.) vorgelegt wird.
Nach dem 1. April 2024 gelten für die ukrainischen Fahrzeuge die allgemeinen Zulassungsregeln nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung uneingeschränkt, wonach ein Fahrzeug spätestens nach einem Jahr in Deutschland umzumelden ist.
Zum Hintergrund:

Datum: 2023-05-31; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/bund-und-laender-verlaengern-zulassungsregelung-fuer-ukrainische-fahrzeuge;
Themen: ukrainische Fahrzeuge # ?, bestimmte Voraussetzungen # ?, Fahrzeugzulassungsverordnung # ?, Zulassungsregelung # ?, allgemeine Zulassungsregeln # ?, derzeitiger Wohnort # ?, ukrainische Zulassung # ?, Überwachungsorganisation # ?, örtliche Zulassungsbehörden # ?, Verlängerung # ?