1. +++ (SEM)
Einrichtungen müssen ab heute fehlende Immunitätsnachweise melden
16. März 2022 Mann wird geimpft Foto: Shutterstock.com / sabthai
Ab heute müssen von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffene Einrichtungen an ihre örtlichen Gesundheitsämter melden, wenn Beschäftigte keinen Impf- beziehungsweise Genesenen-Nachweis oder kein ärztliches Zeugnis vorgelegt haben oder Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit der Nachweise bestehen.
Arbeit, Gesundheit und Soziales
Ab heute müssen von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffene Einrichtungen an ihre örtlichen Gesundheitsämter melden, wenn Beschäftigte keinen Impf- beziehungsweise Genesenen-Nachweis oder kein ärztliches Zeugnis vorgelegt haben oder Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit der Nachweise bestehen.
Datum: 2022-03-16;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/einrichtungsbezogene-impfpflicht-land-unterstuetzt-gesundheitsaemter-und;
Themen: einrichtungsbezogene Impfpflicht
# ?, betroffene Einrichtungen
# ?, örtliche Gesundheitsämter
# ?, Nachweise
# ?, Echtheit
# ?, Richtigkeit
# ?, Zweifel
# ?, fehlende Immunitätsnachweise
# ?, Onlinedienst
# ?, Beschäftigte
# ?
2. +++ (SEM)
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat den Umgang mit Einzelfallentscheidungen im Rahmen der Coronaschutzimpfung geregelt.
Der Antrag ist bei dem Kreis oder der kreisfreien Stadt zu stellen, in dem beziehungsweise der die antragstellende Person ihren Erstwohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort hat.
Grundvoraussetzung ist das Vorliegen eines qualifizierten ärztlichen Zeugnisses.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: "Es gibt Menschen mit Vorerkrankungen, die sich in der Liste der Coronaimpfverordnung nicht wiederfinden.
Mit der vorliegenden Regelung haben wir ein im Grundsatz pragmatisches Verfahren geschaffen, das den Betroffenen bestmöglich weiterhelfen soll.
Datum: 2021-02-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-regelt-einzelfallentscheidungen-bei-coronaschutzimpfungen;
Themen: Einzelfallentscheidungen
# ?, Erstwohnsitz
# ?, gewöhnlicher Aufenthaltsort
# ?, zuständige Behörde
# ?, Rahmen der Coronaschutzimpfung
# ?, ärztliches Zeugnis
# ?, gesondertes Impfangebot
# ?, Antrag
# ?, Coronaschutzimpfungen
# ?, Vorerkrankungen
# ?
3. ++ (IR)
Wichtig ist, dass Testpersonen beim Ausfüllen wahrheitsgemäße Angaben machen und - soweit möglich - Unterlagen zum Beleg (insbesondere positiver Schnelltest oder PCR-Test bei der Freitestung, ärztliches Zeugnis bei Impfhindernis, rote Corona-Warn-App) in der Teststelle vorlegen.
Datum: 2022-07-04;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-unterstuetzt-buergerinnen-und-buerger-und-teststellen-um;
Themen: Teststellen
# ?, Bundesgesundheitsministerium
# ?, Testpersonen
# ?, Handlungshilfe
# ?, Coronavirustestverordnung
# ?, Coronatests
# ?, Anmeldungsportale
# ?, Berechtigungsnachweis
# ?, Eigenerklärung
# ?, Mustererklärung
# ?