1. +++ (SEM)
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Corona-Schutzverordnung ohne Anpassungen zunächst bis zum 23. Juni 2022 verlängert.
Damit gilt in Nordrhein-Westfalen weiterhin:
Die Maskenpflicht im ÖPNV bleibt analog zu den bundesrechtlich geregelten Maskenpflichten im Flugverkehr und öffentlichen Personenfernverkehr erhalten.
Bestehen bleiben außerdem die Maskenpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, um ältere und gesundheitlich vorerkrankte Menschen besonders zu schützen.
Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (zum Beispiel Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose) bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen.
Datum: 2022-05-24;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/corona-schutzverordnung-bis-23-juni-ohne-aenderungen-verlaengert;
Themen: Mundnasenschutzmaske
# ?, öffentlicher Personenfernverkehr
# ?, ÖPNV
# ?, Bundesregelungen
# ?, Abschiebungshafteinrichtungen
# ?, aktueller negative Testnachweis
# ?, freiheitsentziehende Unterbringungen
# ?, Asylunterkünfte
# ?, gemeinsame Unterbringung
# ?, Flugverkehr
# ?
2. +++ (SEM)
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat die Corona-Schutzverordnung und die Test- und Quarantäneverordnung bis zum 28. Juli 2022 verlängert.
Die Regelungen der Corona-Schutzverordnung bleiben unverändert:
* Die Maskenpflicht im ÖPNV bleibt analog zu den bundesrechtlich geregelten Maskenpflichten im Flugverkehr und öffentlichen Personenfernverkehr erhalten.
* Bestehen bleiben außerdem die Maskenpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, um ältere und gesundheitlich vorerkrankte Menschen besonders zu schützen.
* Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (zum Beispiel Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose) bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen.
Datum: 2022-06-29;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-corona-regelungen;
Themen: Coronaregelungen
# ?, Bundesgesundheitsministerium
# ?, nordrhein-westfälisches Gesundheitsministerium
# ?, Pflegeeinrichtungen
# ?, bestehende Basisschutzmaßnahmen
# ?, bestimmte Personenkreise
# ?, Bürgertestungen
# ?, ausreichender Coronaselbsttest
# ?, letzter Drücker
# ?, positiver Coronatest
# ?
3. +++ (SEM)
"
Bis zum 30. Juni 2022 gilt in Nordrhein-Westfalen weiterhin:
* Die Maskenpflicht im ÖPNV bleibt analog zu den bundesrechtlich geregelten Maskenpflichten im Flugverkehr und öffentlichen Personenfernverkehr erhalten.
* Bestehen bleiben außerdem die Maskenpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, um ältere und gesundheitlich vorerkrankte Menschen besonders zu schützen.
* Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (zum Beispiel Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose) bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen.
Datum: 2022-06-20;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-coronaregelungen-um-zunaechst-eine-woche-0;
Themen: Quarantäneverordnung
# ?, Testverordnung
# ?, Coronaregelungen
# ?, nordrhein-westfälisches Gesundheitsministerium
# ?, Bundesgesundheitsministerium für Testungen
# ?, Einrichtungstestungen
# ?, gesundheitliche Langzeitfolgen
# ?, Unding
# ?, ausreichender Coronaselbsttest
# ?, positiver Coronatest
# ?
4. ++ (IR)
Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen.
Bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung würden nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere ernsthafte Folgen eintreten.
Der folgende Personenkreis ist in einer Kritischen Infrastruktur tätig: 1. Sektor Energie + Strom, Gas, Kraftstoffversorgung (inklusive Logistik) + insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze 2. Sektor Wasser, Entsorgung + Hoheitliche und privatrechtliche Wasserversorgung + insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze 3. Sektor Ernährung, Hygiene + Produktion, Groß-und Einzelhandel (inklusive Zulieferung, Logistik) 4. Sektor Informationstechnik und Telekommunikation + insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze 5. Sektor Gesundheit + insbesondere
Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore 6. Sektor Finanz- und Wirtschaftswesen + insbesondere Kreditversorgung der Unternehmen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers + Personal der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes (insbesondere Auszahlung des Kurzarbeitergeldes) 7. Sektor Transport und Verkehr + insbesondere Betrieb für kritische Infrastrukturen, öffentlicher Personennah- und Personenfern- und Güterverkehr + Personal der Deutschen Bahn und nicht bundeseigenen Eisenbahnen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes + Personal zur Aufrechterhaltung des Flug- und Schiffsverkehrs 8. Sektor
Medien + insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko-und Krisenkommunikation 9. Sektor staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune) + Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justizvollzug, Veterinärwesen, Lebensmittelkontrolle, Asyl- und Flüchtlingswesen einschließlich Abschiebungshaft, Verfassungsschutz, aufsichtliche Aufgaben sowie Hoch-schulen und sonstige wissenschaftlichen Einrichtungen, soweit sie für den Betrieb von sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder unverzichtbaren Aufgaben zuständig sind + Gesetzgebung/Parlament 10. Sektor Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe + Sicherstellung notwendiger Betreuung in Schulen,
Datum: 2020-03-15;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-leitlinie-bestimmt-personal-kritischer-infrastrukturen;
Themen: kritische Infrastrukturen
# ?, Personal von Infrastrukturen
# ?, ernsthafte Folgen
# ?, staatliches Gemeinwesen
# ?, wirkende Versorgungsengpässe
# ?, neue Leitlinie
# ?, erhebliche Störungen
# ?, wichtige Bedeutung
# ?, Ausfall
# ?, Einrichtungen
# ?
5. ++ (IR)
Dies gilt insbesondere für die Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Nah- und Fernverkehr, die bis unmittelbar vor die Eingangstür des Bildungsparks gesichert ist.
Datum: 2019-11-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/weiterer-standort-des-ausbildungszentrums-der-justiz-im-ruhrgebiet;
Themen: Bildungspark
# ?, Ausbildungszentrum
# ?, Justiz in Essen
# ?, Dozententätigkeit
# ?, Justiz in Ruhrgebiet
# ?, Justizfachwirte
# ?, Seminarteilnehmer
# ?, hervorragende Grundvoraussetzungen
# ?, gewünschte Region
# ?, individuelle Bedarfe
# ?