Berechtigte haben einen Rechtsanspruch darauf.
* Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete bzw. Belastung.
* Zuständig für die Bewilligung sind die örtlichenWohngeldbehörden in den Gemeinde- und Stadtverwaltungen.
* Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete bzw. Belastung.
(Wohngeldtabellen)
* Zuständig für die Bewilligung sind die örtlichenWohngeldbehörden in den Gemeinde- und Stadtverwaltungen.
* Wohngeld wird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt.
Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.