1. +++ (SEM)
Am Dienstag, 25. Februar 2025, hat das Landeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur anteiligen Entschuldung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen beschlossen.
Als nächster Schritt wird der Gesetzentwurf in die sogenannte Verbändeanhörung gegeben.
Mit dem Gesetzentwurf steht jetzt ein konkreter Fahrplan, um die Kommunen in Nordrhein-Westfalen anteilig von übermäßigen Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten zu entlasten.
Der Bund bleibt weiter aufgefordert, seiner Verantwortung im Zuge bundesseitig ausgelöster und kommunal zu finanzierenden Aufgaben gerecht zu werden und seine Zusage einer Beteiligung an einer Kommunalentschuldung einzuhalten.
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: "Anpacken, stärken, entlasten, gestalten: Dafür steht der Fahrplan zur anteiligen Entschuldung der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen.
Datum: 2025-02-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/eine-viertel-milliarde-euro-jaehrlich-landesregierung-bringt;
Themen: Kabinettpressekonferenz
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2. +++ (SEM)
Der Fahrplan steht, der Zug ist mit dem Gesetzentwurf auf dem Gleis.
Sofern der Landtag im Juli 2025 den Gesetzentwurf beschließt, ist der Zug abfahrbereit.
Die Entlastung soll nach drei Kriterien erfolgen, die kumulativ erfüllt sein müssen: Übergang von insgesamt 50 Prozent des gemeldeten und geprüften Gesamtvolumens der übermäßigen kommunalen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung in die Schuld des Landes Nordrhein-Westfalen, allen Kommunen wird eine einheitliche Mindestquote ihrer übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung abgenommen und nach Teilnahme hat keine Kommune einen höheren Bestand an berücksichtigungsfähigen übermäßigen Verbindlichkeiten als 1 500 Euro je Einwohnerin und Einwohner.
Nordrhein-Westfalen bleibt verlässlich," so Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.
Mit dem Gesetzentwurf steht ein konkreter Fahrplan, um die Kommunen in Nordrhein-Westfalen anteilig von übermäßigen Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten zu entlasten.
Datum: 2025-05-14;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-altschuldenloesung-fuer-kommunen-erreicht-naechste;
Themen: Liquiditätssicherung
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3. +++ (SEM)
An der Altschuldenentlastung des Landes Nordrhein-Westfalen werden 167 Kommunen teilnehmen.
Diese teilnehmenden Kommunen haben einen Antrag gestellt, der den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Nach Prüfung der Anträge belaufen sich die übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung auf rund 17,7 Milliarden Euro.
Auf dieser Grundlage übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen kommunale Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung in Höhe von rund 8,9 Milliarden Euro im Wege eines Schuldnerwechsels.
Diese Entlastung wirkt unmittelbar: Die kommunalen Eigenkapitalpositionen werden gestärkt, die laufenden Ergebnisrechnungen spürbar entlastet und neue finanzielle Spielräume geschaffen.
Datum: 2025-12-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/historische-entlastung-fuer-kommunen-land-nordrhein-westfalen-wird-fast-neun;
Themen: Landesschuld
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# ?
4. ++ (IR)
Fast neun Milliarden Euro hat das Land an übermäßigen Liquiditätskrediten übernommen.
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: "Mit der Übernahme von fast neun Milliarden Euro kommunaler Verbindlichkeiten hat die Landesregierung eines der größten Programme zur finanziellen Entlastung der Kommunen in der Geschichte Nordrhein-Westfalens umgesetzt.
Datum: 2026-04-30;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/die-landesregierung-haelt-wort-altschuldenuebernahme-der-kommunen-weitgehend;
Themen: Kommunen
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