1. +++ (SEM)
Flüchtlingsministerin Josefine Paul: "Insbesondere die Kommunen und die vielen Engagierten vor Ort leisten derzeit Herausragendes bei der Unterbringung und Versorgung der Menschen, die vor Krieg, Verfolgung und Terror zu uns fliehen - und gehen dabei oft bis an die Belastungsgrenze.
Wir wissen um diese Situation und kommen nun einer Forderung aus dem kommunalen Raum nach.
Wir sind zuversichtlich, dass die 1:1-Anrechnung dazu führt, dass sich mehr Kommunen bereit erklären, den Weg für eine Landeseinrichtung auf ihrem Gemeindegebiet zu ebnen und gleichzeitig eine höhere Akzeptanz der Landeseinrichtungen vor Ort erzielt wird.
"
Bisher vermindert sich die Aufnahmeverpflichtung einer Kommune um 50 Prozent der Kapazitätszahl einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) bzw. einer Notunterkunft (NU) sowie um 70 Prozent bei einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE), die auf dem eigenen Gemeindegebiet durch das Land betrieben wird.
Datum: 2023-05-24;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-entlastet-kommunen-bei-der-fluechtlingsunterbringung;
Themen: Aufnahmeverpflichtung
# ?, völkerrechtswidriger Angriffskrieg
# ?, Folter
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# ?, 1-Anrechnung
# ?, Erstanträge
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