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Nach Ansicht des BUND habe der Feststellungsbeschluss gegen die Bestimmungen des Natur- und Artenschutzes verstoßen.
Das Bundesverwaltungsgericht ist dem nicht gefolgt und hält den Bau unter Berücksichtigung der vorgesehen Ausgleichsmaßnahmen für rechtmäßig.
30 Millionen Euro des 140-Millionen-Projekts werden für den Artenschutz ausgegeben, beispielsweise für Grünbrücken.
Insofern bestätigt das Urteil die gute und vor allem sorgfältige Arbeit des Landesbetriebs Straßenbau, der Bezirksregierung Detmold und aller beteiligten Behörden.
"Wir erwarten jetzt vom Bund, dass er sich an die Zusage hält und die Gesamtmaßnahme finanziell so absichert, dass wir die letzte noch verbleibende Lücke im Zuge der A33 zwischen Bielefeld und Osnabrück schnellstmöglich schließen können.
Datum: 2012-11-06;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/bundesverwaltungsgericht-weist-die-klage-des-bund-gegen-den-lueckenschluss-auf-der;
Themen: Klage
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