1. +++ (SEM)

Über die Grenze des eigenen Kreises bzw. der eigenen kreisfreien Stadt hinaus ist der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den eigenen Wohnort (politische Gemeinde) begrenzt.
Ziel der räumlichen Beschränkungen ist, das Infektionsgeschehen einzudämmen und nicht in andere Gemeinden zu "exportieren".
Die gleiche räumliche Bewegungseinschränkung gilt für das Hineinfahren in solche "Hotspots" von außerhalb: Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht im jeweiligen Stadt-/Kreisgebiet liegt, dürfen sich innerhalb der Gebiete mit den hohen Inzidenzzahlen nur bewegen, wenn sie dabei den 15-Kilometer-Radius um den eigenen Heimatort nicht verlassen.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales steht mit den betroffenen Kommunen im direkten Austausch und klärt im Vorfeld, ob es sich um ein flächendeckendes oder ein klar eingrenzbares Infektionsgeschehen handelt.
Die Regelungen gelten nur für die Kommunen, die nach der Prüfung des Infektionsgeschehens ausdrücklich in der Verordnung aufgeführt sind.

Datum: 2021-01-11; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-erlaesst-coronaregionalverordnung-zur-umsetzung-der-15-kilometer-regelung;
Themen: Coronaregionalverordnung # ?, 15-Kilometer-Regelung # ?, rechtssicherer Rahmen # ?, Besuch # ?, 15-Kilometer-Radius # ?, Ausnahmetatbestand # ?, Gesundheitsreinrichtungen # ?, Lebensgefährten # ?, Notbetreuung der Kindertagesbetreuung # ?, Pflegereinrichtungen # ?

2. ++ (IR)

Besondere Maßnahmen für Kommunen mit einer Inzidenz über 200 Die in den Bund-Länder-Beratungen festgelegten Beschränkungen für Kreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Begrenzung von Freizeitaktivitäten auf einen 15-Kilometer-Radius um den Wohnort) werden für die betroffenen Kommunen im Rahmen der bestehenden Hotspot-Strategie geregelt.

Datum: 2021-01-08; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/coronaschutzverordnung-angepasst-nordrhein-westfalen-verlaengert-lockdown-bis-31;
Themen: Lockdown # ?, betreuungsbedürftige Kinder # ?, Bildungsangebote # ?, Hausstand # ?, Coronabetreuungsverordnung # ?, Ausnahmen # ?, Länder # ?, Angehörige eines Hausstands # ?, Betreuungsbereich # ?, Bundländerberatungen # ?