1. +++ (SEM)

Die geplanten LEP-Änderungen im Überblick:
Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes: Ausreichende Flächensicherung für die Windenergie in den Regionalplänen.
Abstandsregelung Wind: Die 1500-Meter-Abstandsvorgabe der Vorgängerregierung im Landesentwicklungsplan wird aufgehoben.
Wind im Wald: Die Erzeugung von Windenergie soll künftig auch auf geeigneten Waldflächen möglich sein (Kalamitätsflächen und beschädigte Forstflächen).
Gewerbeflächen: Auch Gewerbe- und Industrieflächen werden wir in den Blick rücken.

Datum: 2022-08-31; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/erster-schritt-fuer-massiven-ausbau-der-erneuerbaren-energien-landesregierung;
Themen: Landesentwicklungsplan # ?, Erneuerbare Energie # ?, massiver Ausbau # ?, Preisdämpfer # ?, klimaneutrale Wertschöpfung # ?, Gewerbeflächen # ?, Änderung # ?, Eckpunkte # ?, Fundament # ?, 1500-Meter-Abstandsvorgabe # ?