Treffer: 1 Antwortzeit: 1,39 s Suchanfrage: 1500-Meter-Abstandsvorgabeneue Suche
1.+++(SEM)
Die geplanten LEP-Änderungen im Überblick:
Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes: Ausreichende Flächensicherung für die Windenergie in den Regionalplänen.
Abstandsregelung Wind: Die 1500-Meter-Abstandsvorgabe der Vorgängerregierung im Landesentwicklungsplan wird aufgehoben.
Wind im Wald: Die Erzeugung von Windenergie soll künftig auch auf geeigneten Waldflächen möglich sein (Kalamitätsflächen und beschädigte Forstflächen).
Gewerbeflächen: Auch Gewerbe- und Industrieflächen werden wir in den Blick rücken.