1. +++ (SEM)

Gekündigt werden darf oft erst im Nachhinein.
"
Minister Kutschaty sieht darin ein deutliches Ungleichgewicht in der Vertragsgestaltung zu Ungunsten der Verbraucher: "Die Nachteile für den Kunden werden häufig erst beim genauen Lesen des AGB-Dschungels deutlich, die auch für Juristen meist nicht leicht verständlich sind.
Vertragsfreiheit darf aber auch im Internet nicht so weit gehen, dass sich Unternehmen bei Verbrauchern selbst bedienen und den Kunden vor die Wahl stellen, entweder den AGB in ihrer Gesamtheit zuzustimmen oder ganz zu verzichten.
So manche Klausel hat bei Online-Verträgen nichts zu suchen.

Datum: 2016-03-24; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/augen-auf-beim-software-kauf;
Themen: Onlinehandel # ?, Softwarehersteller # ?, andere Software # ?, Apps # ?, Ruhe # ?, kurze Zeit # ?, Anbieter # ?, Trend # ?, Kauf # ?, AGB-Dschungel # ?