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Verbraucherinnen und Verbraucher, die noch beschränkte Ausgangsstoffe besitzen, müssen diese bis zum Stichtag entsorgen.
Chemikalien und Schadstoffe aus Privathaushalten können bei den entsprechenden Annahmestellen der kommunalen Abfallentsorgungsbetriebe kostenfrei abgegeben werden.
Für beschränkte Ausgangsstoffe und Gemische, die diese Stoffe oberhalb des entsprechenden Grenzwertes enthalten, gelten seit dem 1. Februar 2021 zudem Abgabebeschränkungen: Sie dürfen weder an Privatpersonen noch an gewerbliche Kunden, die den Ausgangsstoff nicht für die Ausübung ihres Gewerbes benötigen, abgegeben oder verkauft werden.
Ihr nicht gewerblicher Besitz und Gebrauch ist verboten.
Hintergrund der Regelungen zu Ausgangsstoffen für Explosivstoffe und weitere Vorschriften:

Datum: 2022-01-27; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/verbot-von-ausgangsstoffen-fuer-explosivstoffe;
Themen: Explosivstoffe # ?, Salpetersäure # ?, beschränkte Ausgangsstoffe # ?, Gemische # ?, Abgabebeschränkungen # ?, Industriereiniger # ?, Wasserstoffperoxid # ?, gewerblicher Besitz # ?, sogenannte Ausgangsstoffe # ?, Privathaushalte # ?