1. +++ (SEM)

Es ist zu begrüßen, dass viele Bau- und Gartenmärkte, die ihrer Beratungspflicht nicht nachkommen können, glyphosathaltige Produkte aus ihren Regalen genommen haben.
Aus Gründen der Vorsorge sollten sie für die private Anwendung generell verboten werden.
" Sie forderte die Bundesregierung auf, ein Abgabeverbot zu prüfen und auf den Weg zu bringen.
In Nordrhein-Westfalen ist die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel auf kommunalen Flächen, wie etwa Bürgersteige, Parkplätze, Sportanlagen, Friedhöfe, etc. nicht genehmigt.
Generell ist die Anwendung auf sogenanntem "Nichtkulturland" (Flächen, die nicht landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden) nur mit einer Genehmigung des Pflanzenschutzdienstes der Landwirtschaftskammer zulässig.

Datum: 2019-06-08; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/zum-tag-des-gartens-am-10-juni-gruene-und-bluehende-gaerten-ohne-herbizide-und;
Themen: grüne Gärten # ?, Biozide # ?, Privatgebrauch # ?, Tag # ?, sachgerechte Anwendung # ?, glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel # ?, Herbizide # ?, Friedhöfe # ?, Abgabeverbot # ?, Beitrag für Artenvielfalt # ?