1. +++ (SEM)
Soweit im Einklang mit Bundesrecht möglich, sollen Anlagen künftig nur im Abstand von 1500 m zu Wohngebieten geplant werden können.
* Flughäfen: Alle sechs bisher im LEP genannten Airports gelten nun als landesbedeutsam und können sich entsprechend entwickeln.
* Rohstoffsicherung: Der Abbau von Rohstoffen wird erleichtert: Der neue LEP eröffnet die Möglichkeit, auf die bisher ausnahmslos vorgegebene Konzentration der Abgrabungsbereiche zu verzichten.
Bei besonderen planerischen Konfliktlagen, wie z. B. Sand und Kies, kann aber auch an der bewährten regionalplanerischen Konzentration der Abgrabungsbereiche festgehalten werden.
Den Weg zur punktuellen Änderung des LEP beschreitet die Landesregierung transparent, beteiligungsorientiert und digital: Von 7. Mai bis 15. Juli 2018 können alle Bürgerinnen und Bürger, öffentliche Stellen und Institutionen ihre Stellungnahmen und Anregungen abgeben.
Datum: 2018-04-19;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-pinkwart-wir-schaffen-mehr-freiraeume-fuer-investitionen-nordrhein;
Themen: Landesentwicklungsplan
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# ?
2. +++ (SEM)
Auch im Bereich Landwirtschaft wird das Schutzniveau erhöht: Künftig sollen besonders hochwertige Agrarflächen als "Landwirtschaftliche Kernräume" stärker vor konkurrierenden Nutzungen geschützt werden.
4.
Für eine nachhaltige Rohstoffversorgung werden bei Abgrabungsbereichen für Kies und Sand künftige Einsparpotenziale berücksichtigt, um so Mensch und Natur vor allem am Niederrhein zu schonen.
Die Rohstoffversorgung der Wirtschaft bleibt dabei sicher.
Flankierend erhalten Recyclinganlagen neue Standortoptionen.
Datum: 2026-09-03;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-bringt-dritte-aenderung-des-landesentwicklungsplans-den-landtag;
Themen: Landesentwicklungsplan
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