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Es ist hoch zu achten und ein Beleg für den funktionierenden Rechtsstaat, wenn die öffentliche Gewalt weitere Möglichkeiten für ihre eigene Kontrolle schafft".
Mit der Individualverfassungsbeschwerde kann beispielsweise der Besucher eines Fußballspiels, der von der Polizei mehrere Stunden in Gewahrsam genommen worden war, jetzt den Verfassungsgerichtshof mit der Behauptung anrufen, durch die Polizei in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt worden zu sein.
Ebenso könnte ein Lehramtskandidat, der durch die Lehrprobe der zweiten Staatsprüfung gefallen ist und den Grund hierfür in einer Lärmbelästigung durch einen Abistreich sieht, nunmehr vor dem Verfassungsgerichtshof geltend machen, die Prüfungsentscheidung verletze ihn in seinem Grundrecht der Berufsfreiheit.
Auch ist eine Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen möglich, etwa mit der Begründung, das Recht auf rechtliches Gehör sei dadurch verletzt worden, dass das Gericht entscheidungserhebliches Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen habe.
In allen Fällen muss zuvor grundsätzlich der fachgerichtliche Rechtsschutz ausgeschöpft sein.

Datum: 2019-04-11; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/justizminister-peter-biesenbach-begruesst-breiten-konsens-ueber-die-einfuehrung-der;
Themen: Fraktionen # ?, öffentliche Gewalt # ?, Verfassungsgerichtshof # ?, breiter Konsens # ?, Änderung # ?, Abgeordnete # ?, Abistreich # ?, Behauptung des Verfassungsgerichtshofs # ?, Besucher eines Fußballspiels # ?, Einführung der Individualverfassungsbeschwerde # ?