1. +++ (SEM)
Justiz
Wer im Urlaub beim fliegenden Händler am Strand eine schicke "Designer"-Sonnenbrille oder vermeintlich eine Tasche eines Luxuslabels kauft, hat beim Zoll nichts zu befürchten, solange die Reisefreigrenze von 430 Euro Warenwert nicht überschritten wird.
Sobald sich ein Verdacht auf gewerblichen Handel mit Plagiatware ergibt, zum Beispiel wenn mehrere gefälschte Markentaschen mitgebracht werden- drohen Abmahnkosten in vierstelliger Höhe.
Auch beim Kauf im Netz lauert eine Falle.
Fällt dem Zoll ein Paket mit gefälschten Markenprodukten auf, wird der Inhalt vernichtet.
Datum: 2018-07-25;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/finger-weg-von-blendern;
Themen: Luxuslabel
# ?, Reisefreigrenze
# ?, Zoll
# ?, Strand
# ?, Tasche
# ?, Urlaub
# ?, Abmahnkosten
# ?, Amt von Euipo
# ?, Markenrechteinhaber
# ?, Parfümeriewaren
# ?
2. +++ (SEM)
Kutschaty erklärt hierzu: "Leider müssen wir die Bundesregierung zum Handeln treiben.
Denn die Bundesregierung schafft durch ihre Untätigkeit regelrecht "ein Biotop für Abmahnwahnsinn in Deutschland"!
Der wichtige Schutz des geistigen Eigentums gerät durch völlig überzogene Abmahnkosten in den Hintergrund.
" Justiz Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Das Justizministerium teilt mit:
Datum: 2013-02-13;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nrw-stellt-im-bundesrat-entschliessungsantrag-gegen-die-abmahnabzocke;
Themen: Entschließungsantrag
# ?, Bundesrat
# ?, Sitzung des Bundesrats
# ?, Bundesjustizministerin
# ?, Biotop für Abmahnwahnsinn
# ?, Bundesregierung
# ?, Handeln
# ?, wichtiger Schutz
# ?, Vorschlag
# ?, nordrhein-westfälische Landesregierung
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