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Land setzt Verbesserungen bei der Abrechnung der NRW-Soforthilfe durch und nimmt das Rückmeldeverfahren zum Herbst wieder auf
Minister Pinkwart: Geänderte Abrechnungsmöglichkeiten sind eine gute Nachricht für die Unternehmen im Land
Datum: 2020-08-19;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-setzt-verbesserungen-bei-der-abrechnung-der-nrw-soforthilfe-durch-und-nimmt;
Themen: Abrechnung der NRW-Soforthilfe
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2. ++ (IR)
Verbesserte Abrechnungsmöglichkeiten bei der NRW-Soforthilfe 2020
Land setzt sich für verbesserte Abrechnungsmöglichkeiten bei der NRW-Soforthilfe 2020 ein und hält das Rückmeldeverfahren an
14. Juli 2020 NRW-Soforthilfe 2020
Um von der Corona-Pandemie betroffenen Solo-Selbstständigen, Freiberuflern und kleinen Unternehmen schnell und unbürokratisch zu helfen, haben Land und Bund mit der NRW-Soforthilfe 2020 insgesamt 4,5 Milliarden Euro Zuschüsse ausgezahlt.
Datum: 2020-07-14;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-setzt-sich-fuer-verbesserte-abrechnungsmoeglichkeiten-bei-der-nrw-soforthilfe;
Themen: Ende des Förderzeitraums
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3. ++ (IR)
Um betroffenen Soloselbstständigen, Freiberuflern und Kleinunternehmen in der aktuellen Coronawelle mehr finanziellen Spielraum zu geben, hat das nordrhein-westfälische Landeskabinett eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023 beschlossen.
Um betroffenen Soloselbstständigen, Freiberuflern und Kleinunternehmen in der aktuellen Coronawelle mehr finanziellen Spielraum zu geben, hat das nordrhein-westfälische Landeskabinett in seiner heutigen Sitzung eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023 beschlossen.
Die Landesregierung greift damit eine gemeinsame Vorlage der nordrhein-westfälischen Ministerien für Wirtschaft und Finanzen auf und gibt die vom Bund gewährte Verschiebung von Abrechnungsfristen umgehend an die Soforthilfe-Empfängerinnen und Empfänger weiter.
Datum: 2022-01-25;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-verlaengert-die-rueckzahlungsfrist-bei-der-nrw-soforthilfe-bis-zum-30-juni;
Themen: aktuelle Coronawelle
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4. ++ (IR)
Kabinettbeschluss zur Abrechnung der NRW-Soforthilfe In Nordrhein-Westfalen haben alle rund 430.000 Empfängerinnen und Empfänger der NRW-Soforthilfe 2020 seit Dezember vergangenen Jahres die Möglichkeit, ihre im Förderzeitraum pauschal bewilligte Soforthilfe freiwillig vorzeitig abzurechnen und gegebenenfalls zu viel erhaltene Mittel zurückzuzahlen.
Damals wurden sie darüber informiert, dass die Landesregierung im Frühjahr 2021 nochmals auf diejenigen zukommt, die bis dahin noch nicht abgerechnet haben.
Datum: 2021-05-18;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/groesste-und-schnellste-hilfsaktion-fuer-die-wirtschaft-der-landesgeschichte;
Themen: Überbrückungshilfe
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5. ++ (IR)
Nun gibt es weitere Unterstützung: Solo-Selbstständige in Kultur und gemeinwohlorientierter Weiterbildung können vom Rettungsschirm des Landes profitieren, genauer: vom Programm "NRW-Soforthilfe 2020".
Betroffene können über die NRW-Soforthilfe 2020 ab Freitagmittag (27. März) finanzielle Unterstützung durch das Land Nordrhein-Westfalen beantragen (www.wirtschaft.nrw/corona).
Daneben können die Weiterbildungseinrichtungen die Corona-bedingten Ausfallkosten im Rahmen der gewährten Zuwendung als zuwendungsfähige Ausgaben abrechnen.
Datum: 2020-03-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/hilfe-fuer-solo-selbststaendige-nrw-rettungsschirm-auch-offen-fuer-weiterbildung;
Themen: Soloselbstständige
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