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Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie Finanzen
Um betroffenen Soloselbstständigen, Freiberuflern und Kleinunternehmen in der aktuellen Coronawelle mehr finanziellen Spielraum zu geben, hat das nordrhein-westfälische Landeskabinett in seiner heutigen Sitzung eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023 beschlossen.
Die Landesregierung greift damit eine gemeinsame Vorlage der nordrhein-westfälischen Ministerien für Wirtschaft und Finanzen auf und gibt die vom Bund gewährte Verschiebung von Abrechnungsfristen umgehend an die Soforthilfe-Empfängerinnen und Empfänger weiter.
Rückzahlungen können bis Juni 2023 insgesamt oder in mehreren Teilen überwiesen werden.
Individuelle Vereinbarungen zu Stundungen oder Ratenzahlungen müssen bis dahin nicht getroffen werden.

Datum: 2022-01-25; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-verlaengert-die-rueckzahlungsfrist-bei-der-nrw-soforthilfe-bis-zum-30-juni;
Themen: aktuelle Coronawelle # ?, finanzieller Spielraum # ?, Freiberufler # ?, nordrhein-westfälisches Landeskabinett # ?, Kleinunternehmen # ?, Liquiditätshilfe # ?, Soforthilfe-Empfängerinnen # ?, Unternehmen # ?, Abrechnungsfristen # ?, Situation von Kleinbetrieben # ?