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Damit sollen insbesondere krisenbedingte Energiemehrkosten aufgefangen werden.
Dafür stehen insgesamt 55,2 Millionen Euro bereit.
Der Abrechnungszeitraum für die Billigkeitsleistungen wird nun verlängert.
Nicht alle Energieversorger rechnen zur gleichen Zeit ab; daher bestand bei vielen Vereinen die Sorge, die Billigkeitsleistungen nicht vollständig ausgezahlt zu bekommen.
Die Übersendung des Nachweises kann nun auch noch im Jahr 2024 erfolgen.

Datum: 2023-08-28; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/abrechnungszeitraum-fuer-energiehilfen-sportvereine-verlaengert;
Themen: Energiehilfen # ?, Soforthilfeprogramm # ?, Sportvereine in Nordrhein-Westfalen # ?, Krisensituation # ?, Energieversorger # ?, Abrechnungszeitraum für Billigkeitsleistungen # ?, bestehende Richtlinie # ?, mögliche Nachweise # ?, tatsächliche Mehrausgaben # ?, krisenbedingte Energiemehrkosten # ?