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Dafür wird auch ein weiterer kontinuierlicher Dialog mit Flüchtlingsverbänden und -organisationen stattfinden.
"Unser Anspruch ist es, die Haftbedingungen so human wie möglich auszugestalten", erklärte Jäger.
Um den Vollzug schon jetzt möglichst den allgemeinen Lebensverhältnissen anzugleichen, werden in einer Abschiebehaftvollzugsverordnung neben Regelungen zur Aufnahme und Unterbringung auch Vorgaben zu Möglichkeiten der Religionsausübung, zur Gesundheitsfürsorge und Freizeit, zu einem Beschwerderecht und einem einzurichtenden Beirat getroffen.
Diesem Beirat sollen neben Vertretern aller Fraktionen auch Vertreter der Kirchen, der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW und der anerkannten Organisationen der Flüchtlingshilfe angehören.
"Es soll in der Art der Unterbringung zum Ausdruck kommen, dass es nicht um das Verbüßen einer Strafe geht", unterstrich der Minister.

Datum: 2015-04-30; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/vollzug-von-abschiebungshaft-erfolgt-kuenftig-wieder-nrw;
Themen: Vollzug # ?, Abschiebungsgewahrsam in Nordrhein-Westfalen # ?, notwendige landesgesetzliche Grundlage # ?, Abschiebehaftvollzugsverordnung # ?, Arbeitsverpflichtung # ?, Beschwerderecht # ?, Einzelunterbringung # ?, Organisationen der Flüchtlingshilfe # ?, befristete Übergangsregelung # ?, durchgehender Standard # ?