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Die durch die gute Arbeitsmarktentwicklung angestiegenen Rücklagen der gesetzlichen Rentenversicherung sollten nicht zugunsten einer kurzfristigen Senkung des Beitragssatzes aufgebraucht werden, appellierte Schneider.
"Angesichts der demografischen Herausforderungen, den Risiken für den Arbeitsmarkt durch die Finanzkrise und mit Blick auf die erforderliche Rentenreform sollten finanzielle Rücklagen geschaffen werden, um ansonsten notwendig werdende größere Beitragssatzanhebungen zu vermeiden", so Schneider.
In einem ersten Schritt solle der Bundesgesetzgeber deshalb bei der Festlegung des Beitragssatzes für das nächste Jahr auf die Absenkung des Beitragssatzes verzichten.
Dadurch könne die Nachhaltigkeitsrücklage zunächst weiter aufgefüllt werden.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

Datum: 2012-10-12; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schneider-nrw-stimmt-im-bundesrat-gegen-absenkung-des;
Themen: Beitragssatz # ?, Absenkung des Beitragssatzes # ?, Rentenversicherungsbeitrag # ?, Bundesrat # ?, Bundesgesetzgeber # ?, Nachhaltigkeitsrücklage # ?, kurzfristige Senkung # ?, unsichere Konjunkturaussichten # ?, gute Arbeitsmarktentwicklung # ?, nordrhein-westfälische Landesregierung # ?