1. +++ (SEM)

Daraufhin hat die Bundesregierung in der Protokollerklärung zum Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz in der Plenarsitzung des Bundesrates im Frühjahr dieses Jahres eine substanzielle Entlastung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe angekündigt.
Bisher haben die angekündigten Maßnahmen noch nicht zu spürbaren Entlastungen für die Betriebe geführt.
Im Gegenteil: Im Jahressteuergesetz 2024 ist eine Absenkung der Durchschnittssätze für pauschalierende Landwirte enthalten - dadurch würden kleine und mittlere Betriebe nun weiter belastet und nicht entlastet.
Die Absenkung soll zudem in zwei Stufen vorgenommen werden und würde eine bürokratische und finanzielle Belastung für die Betriebe darstellen.
Auf Initiative Nordrhein-Westfalens wurde ein Entschließungsantrag im Bundesrat durchgesetzt, in dem die Absenkung der Steuersätze erneut kritisiert wird und der Bund gebeten wird, auf die unterjährige Absenkung des Durchschnittssatzes und den dadurch verursachten bürokratischen Aufwand zu verzichten.

Datum: 2024-11-27; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/weniger-buerokratie-fuer-landwirte-gefordert-nrw-setzt-antrag-zur;
Themen: Agrardieselsteuerrückerstattung # ?, Umsatzsteuerpauschalierung # ?, Bäuerinnen # ?, Absenkung des Durchschnittssatzes # ?, Absenkung von Durchschnittssätzen # ?, Absenkung von Steuersätzen # ?, Durchschnittssatz # ?, Durchschnittssätze # ?, Unterschied von Gewerbetreibende # ?, geplanter Bürokratieabbau # ?