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Im Gegenteil: Im Jahressteuergesetz 2024 ist eine Absenkung der Durchschnittssätze für pauschalierende Landwirte enthalten - dadurch würden kleine und mittlere Betriebe nun weiter belastet und nicht entlastet.
Die Absenkung soll zudem in zwei Stufen vorgenommen werden und würde eine bürokratische und finanzielle Belastung für die Betriebe darstellen.
Auf Initiative Nordrhein-Westfalens wurde ein Entschließungsantrag im Bundesrat durchgesetzt, in dem die Absenkung der Steuersätze erneut kritisiert wird und der Bund gebeten wird, auf die unterjährige Absenkung des Durchschnittssatzes und den dadurch verursachten bürokratischen Aufwand zu verzichten.
"Der bürokratische Aufwand für die landwirtschaftlichen Betriebe wird durch die Umstellung verdoppelt, weil sie für einen Monat einen neuen Steuersatz in Rechnung stellen müssen - das widerspricht unseren Zielen des geplanten Bürokratieabbaus", so die Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Silke Gorißen.
"Das Landwirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalens wird sich weiterhin für weniger Bürokratie einsetzen, damit unsere Landwirte entlastet werden und zugleich international wettbewerbsfähig bleiben."

Datum: 2024-11-27; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/weniger-buerokratie-fuer-landwirte-gefordert-nrw-setzt-antrag-zur;
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