1. +++ (SEM)

Im Entwurf zum GFG 2020 wird diese gegenüber 2019 um 10 Millionen Euro auf 130 Millionen Euro erhöht.
Die Mittel werden unverändert nach dem Schlüssel "50 Prozent Einwohner, 50 Prozent Fläche" verteilt werden.
* Der Betrag für die Bedarfszuweisungen wird auch im Entwurf zum GFG 2020 auf die Kurortehilfe, die Abwassergebührenhilfe, die Aufwendungshilfe für die Gaststreitkräfte und für die Landschaftliche Kulturpflege sowie auf die Einzelfallzuweisungen für Härtefälle und für Maßnahmen zur Weiterentwicklung der kommunalen Selbstverwaltung aufgeteilt.
Er liegt im Entwurf des GFG 2020 bei 37,5 Millionen Euro (2019: 36,2 Millionen Euro).
Für die Abwassergebührenhilfe ist ein Betrag in Höhe von 6,7 Millionen Euro (2019: 6,2 Millionen Euro) vorgesehen.

Datum: 2019-11-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-gemeindefinanzierung-2020-128-milliarden-euro-fuer-die;
Themen: Abwassergebührenhilfe # ?, Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes # ?, Sonderpauschalen # ?, kommunaler Anteil # ?, Steuerverbund # ?, kommunale Selbstverwaltung # ?, Körperschaftsteuer # ?, Einkommensteuer # ?, Umsatzsteuer # ?, Einnahmen # ?