1. +++ (SEM)

Heute beschäftigt sich der Bundesrat mit dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz zur Sukzessivadoption.
Nach dem Bundestagsbeschluss dürfen homosexuelle Paare zwar künftig ein Kind adoptieren, wenn es zuvor bereits von einem der Partner adoptiert wurde.
Ein gemeinsames Adoptionsrecht für Lebenspartnerschaften, wie es für Ehepaare gilt, sieht das Gesetz jedoch nicht vor.
Justiz Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Das Justizministerium und das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilen mit:

Datum: 2014-06-13; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-kutschaty-und-ministerin-steffens-elternqualitaet-ist-keine-frage-des;
Themen: Ehepaare # ?, Sukzessivadoption # ?, homosexuelle Paare # ?, gleichgeschlechtliche Paare # ?, deutscher Bundestag # ?, Adoptionsrecht für Lebenspartnerschaften # ?, Elternqualität # ?, Bundesrat # ?, Bundestagsbeschluss # ?, volle Gleichberechtigung # ?