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Damit schließt das Land Nordrhein-Westfalen eine Lücke zum Bundesförderprogramm.
Zuwendungsfähig sind auch einfache bauliche Instandsetzungs- oder Umrüstungsmaßnahmen an Fensteranlagen.
Luftfiltergeräte ersetzen aber - wo sie gelten - nicht die AHA-L-Maßnahmen (Abstand, Hygienemaßnahmen, Alltagsmasken/Atemschutz, Lüften).
Ministerin Ina Scharrenbach: "Gefördert werden bis zu 100 Prozent der Maßnahme bis höchstens 4.000 Euro je Gerät.
Auch Sporthallen können mithilfe des Programms ertüchtigt werden.
Datum: 2020-11-11;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-ina-scharrenbach-50-millionen-euro-sonderprogramm-zum-erwerb-mobiler;
Themen: mobile Luftfiltergeräte
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