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Das Gesetzespaket setzt daneben auch für die innere Sicherheit im Justizvollzug bundesweit neue Standards.
Gefangenen, die aus einer Haftanstalt kurzzeitig ausgeführt werden müssen, kann zukünftig als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme eine Fußfessel angelegt werden.
Als einziges Bundesland führen wir in unseren Haftanstalten außerdem Fingerabdruckscanner ein, um die Verwendung von Alias-Personalien zu erschweren, und schaffen die gesetzlichen Grundlagen für einen umfassenden Datenaustausch mit den Staatsanwaltschaften und anderen Sicherheitsbehörden.
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Die neuen Vollzugsgesetze flankieren das bereits 2014 beschlossene Programm der Landesregierung zur Modernisierung des Justizvollzugs, mit dem landesweit 2.750 Haftplätze erneuert und modernisiert werden.

Datum: 2017-04-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/sicherheit-verlangt-mehr-als-nur-das-wegsperren-von-straftaetern-landtag;
Themen: neue Strafvollzugsgesetze # ?, Gefangene # ?, Haftanstalten # ?, Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen # ?, Sicherheit # ?, Landtag von Nordrhein-Westfalen # ?, Alias-Personalien # ?, Fußfessel # ?, Förderung für Integration # ?, Gesetzesbeschluss # ?