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In dem Verfahren zum Luftreinhalteplan Aachen hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am 31. Juli 2019 ein Urteil gefällt, gegen das Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt wurde.
Obwohl das Urteil des OVG somit noch nicht rechtskräftig war, hat die Stadt Aachen unmittelbar weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in Aachen umgesetzt.
Dazu zählen unter anderem Maßnahmen zur Verkehrslenkung, im Bereich des ÖPNV sowie die die Einführung von Tempo 30 innerhalb des Alleenrings und auf einem Teilabschnitt der Monheimsallee.
Diese Maßnahmen zeigen bereits heute deutliche Wirkung.
Die Stickstoffdioxidwerte an den Messstellen im Stadtgebiet liegen derzeit unter dem Grenzwert von 40 µg/m³ Luft.

Datum: 2020-10-26; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-stadt-und-duh-einigen-sich-aussergerichtlich-auf-einen-vergleich-im;
Themen: Luftreinhalteplanung # ?, Alleenring # ?, besonderer Effekt # ?, deutliche Wirkung # ?, Oberverwaltungsgericht Münster # ?, außergerichtlicher Vergleich # ?, Klage des Luftreinhalteplans # ?, Teilabschnitt # ?, Stadtgebiet # ?, Bundesverwaltungsgericht # ?