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Im Friseurhandwerk in Nordrhein-Westfalen gibt es 31.258 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und 11.096 Betriebe.
Mit seiner Entscheidung ist der Arbeitsminister einer Empfehlung des zuständigen Tarifausschusses gefolgt, der aus jeweils drei Mitgliedern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite besteht.
Die Allgemeinverbindlicherklärung des Vergütungstarifvertrages wurde in den letzten Jahren regelmäßig von den Tarifvertragsparteien beantragt und ausgesprochen.

Datum: 2018-11-27; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/tarifvertrag-im-friseurhandwerk-bleibt-allgemeinverbindlich;
Themen: Vergütungstarifverträge # ?, Entgelt # ?, Allgemeinverbindlicherklärung des Vergütungstarifvertrags # ?, Eckpfeiler der Sozialpartnerschaft # ?, Friseurbetriebe # ?, Lohndrücker # ?, Vergütungstarifvertrag # ?, allgemeinverbindliche Entgeltgruppen # ?, Friseurhandwerk in Nordrhein-Westfalen # ?, Friseurverband # ?