1. +++ (SEM)
Diese bedeutet, dass die Kommunen per Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem MAGS anordnen können, dass die Nutzung der oben genannten Angebote mit einem tagesaktuellen bestätigten Schnelltest mit negativem Ergebnis zu den bisher geltenden Regelungen zulässig bleibt.
Voraussetzung ist ein entsprechend ausreichendes Angebot für kostenlose Bürgertestungen.
Davon unberührt bleiben die schärferen Regelungen zur Kontaktbeschränkung, sie gelten auch in Kommunen mit solcher Allgemeinverfügung weiter.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt dazu: "Von der Möglichkeit der Notbremse mit Test-Option macht bislang die große Mehrheit der Kommunen Gebrauch.
25 von den 31 Kreisen und kreisfreien Städten, für die bislang die Notbremse angeordnet wurde, haben bereits eine entsprechende Allgemeinverfügung mit Test-Option erlassen.
Datum: 2021-03-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/corona-notbremse-ab-dienstag-sechs-weiteren-kreisen-und-kreisfreien-staedten;
Themen: kreisfreie Städte
# ?, Coronanotbremse
# ?, Notbremse
# ?, betroffene Kommunen
# ?, Geltung
# ?, Ausnahme
# ?, Geldbuße für Einzelfall
# ?, Kundenanzahl
# ?, aktueller bestätigte Schnelltest
# ?, betreffende Angebote
# ?
2. +++ (SEM)
Die Kommunen können demnach per Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium anordnen, dass die Nutzung der oben genannten Angebote mit einem tagesaktuellen bestätigten Schnelltest mit negativem Ergebnis zu den bisher geltenden Regelungen zulässig bleibt.
Voraussetzung ist ein entsprechend ausreichendes Angebot für kostenlose Bürgertestungen.
Davon unberührt bleiben die schärferen Regelungen zur Kontaktbeschränkung, sie gelten auch in Kommunen mit solcher Allgemeinverfügung weiter.
Weitere Einzelheiten sind in § 16 Absatz 1 der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung bestimmt.
Datum: 2021-04-11;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-ordnet-corona-notbremse-ab-dienstag-fuer-die-landeshauptstadt-duesseldorf;
Themen: Coronanotbremse
# ?, Testoption
# ?, Allgemeinverfügung von Kommunen
# ?, erlaubte Kontakte
# ?, Friseurdienstleistungen
# ?, negatives Ergebnis
# ?, Personenbeförderung
# ?, Hausstand
# ?, Kontaktbeschränkung
# ?, kostenlose Bürgertestungen
# ?
3. +++ (SEM)
Die Kommunen können demnach per Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium anordnen, dass die Nutzung der oben genannten Angebote mit einem tagesaktuellen bestätigten Schnelltest mit negativem Ergebnis zu den bisher geltenden Regelungen zulässig bleibt.
Voraussetzung ist ein entsprechend ausreichendes Angebot für kostenlose Bürgertestungen.
Davon unberührt bleiben die schärferen Regelungen zur Kontaktbeschränkung, sie gelten auch in Kommunen mit solcher Allgemeinverfügung weiter.
Weitere Einzelheiten sind in § 16 Absatz 1 der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung bestimmt.
Datum: 2021-04-13;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-ordnet-corona-notbremse-ab-donnerstag-fuer-den-kreis-warendorf;
Themen: Coronanotbremse
# ?, Grundlage
# ?, Testoption
# ?, Allgemeinverfügung von Kommunen
# ?, erlaubte Kontakte
# ?, Friseurdienstleistungen
# ?, negatives Ergebnis
# ?, Personenbeförderung
# ?, Hausstand
# ?, Kontaktbeschränkung
# ?
4. +++ (SEM)
Die Kommunen können demnach per Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium anordnen, dass die Nutzung der oben genannten Angebote mit einem tagesaktuellen bestätigten Schnelltest mit negativem Ergebnis zu den bisher geltenden Regelungen zulässig bleibt.
Voraussetzung ist ein entsprechend ausreichendes Angebot für kostenlose Bürgertestungen.
Davon unberührt bleiben die schärferen Regelungen zur Kontaktbeschränkung, sie gelten auch in Kommunen mit solcher Allgemeinverfügung weiter.
Weitere Einzelheiten sind in § 16 Absatz 1 der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung bestimmt.
Datum: 2021-04-18;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-ordnet-corona-notbremse-ab-kommenden-dienstag-fuer-den-kreis-soest;
Themen: Coronanotbremse
# ?, Grundlage
# ?, Negativtest von Angeboten
# ?, kritische Marke
# ?, Allgemeinverfügung von Kommunen
# ?, Inzidenzwert
# ?, erlaubte Kontakte
# ?, Friseurdienstleistungen
# ?, negatives Ergebnis
# ?, Personenbeförderung
# ?
5. +++ (SEM)
Die Kommunen können demnach per Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium anordnen, dass die Nutzung der oben genannten Angebote mit einem tagesaktuellen bestätigten Schnelltest mit negativem Ergebnis zu den bisher geltenden Regelungen zulässig bleibt.
Voraussetzung ist ein entsprechend ausreichendes Angebot für kostenlose Bürgertestungen.
Davon unberührt bleiben die schärferen Regelungen zur Kontaktbeschränkung, sie gelten auch in Kommunen mit solcher Allgemeinverfügung weiter.
Weitere Einzelheiten sind in § 16 Absatz 1 der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung bestimmt.
Datum: 2021-04-13;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-ordnet-corona-notbremse-ab-mittwoch-fuer-die-stadt-hamm-und-den-rheinisch;
Themen: rheinischbergischer Kreis
# ?, Coronanotbremse
# ?, Testoption
# ?, Allgemeinverfügung von Kommunen
# ?, erlaubte Kontakte
# ?, Friseurdienstleistungen
# ?, negatives Ergebnis
# ?, Personenbeförderung
# ?, Hausstand
# ?, Kontaktbeschränkung
# ?
6. +++ (SEM)
Diese bedeutet, dass die Kommunen per Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem MAGS anordnen können, dass die Nutzung der oben genannten Angebote mit einem tagesaktuellen bestätigten Schnelltest mit negativem Ergebnis zu den bisher geltenden Regelungen zulässig bleibt.
Voraussetzung ist ein entsprechend ausreichendes Angebot für kostenlose Bürgertestungen.
Davon unberührt bleiben die schärferen Regelungen zur Kontaktbeschränkung, sie gelten auch in Kommunen mit solcher Allgemeinverfügung weiter.
Weitere Einzelheiten sind in § 16 Absatz 1 der ab dem 29. März 2021 gültigen Coronaschutzverordnung bestimmt.
Die Liste der Kommunen finden Sie in der Anlage.
Datum: 2021-03-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-ordnet-corona-notbremse-ab-montag-fuer-31-kreise-und-kreisfreie-staedte;
Themen: kreisfreie Städte
# ?, betroffene Kommunen
# ?, Ausnahme
# ?, neugeschaffene Testoption
# ?, unzulässige Dienstleistungen
# ?, Liste
# ?, Allgemeinverfügung von Kommunen
# ?, erlaubte Kontakte
# ?, Friseurdienstleistungen
# ?, Notbremse
# ?
7. ++ (IR)
1. Startseite 2. NRW informieren 3. Pressemitteilungen 4. Land stimmt Allgemeinverfügungen mehrerer Kreise und kreisfreien Städte zu
Land stimmt Allgemeinverfügungen mehrerer Kreise und kreisfreien Städte zu
Die Landesregierung hat aufgrund der gestiegenen Infektionszahlen mit neun Kommunen, die eine 7-Tages-Inzidenz von über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufweisen, Gespräche über weitergehende Maßnahmen geführt und entsprechende Allgemeinverfügungen abgestimmt.
Die Landesregierung hat aufgrund der gestiegenen Infektionszahlen mit neun Kommunen, die eine 7-Tages-Inzidenz von über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufweisen, Gespräche über weitergehende Maßnahmen geführt und entsprechende Allgemeinverfügungen abgestimmt.
In den Beratungen mit den Kommunen fand und findet ein intensiver, konstruktiver Austausch zum Infektionsgeschehen vor Ort statt, um für jede Region gemeinsam zielgenaue Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen.
Datum: 2021-03-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-stimmt-allgemeinverfuegungen-mehrerer-kreise-und-kreisfreien-staedte-zu;
Themen: weitergehende Maßnahmen
# ?, Beratungen
# ?, bestehende Regelungswerke
# ?, kommunale Allgemeinverfügungen
# ?, neue Allgemeinverfügungen
# ?, allgemeine Maßnahmen
# ?, einzelne Lebensbereiche
# ?, pädagogische Betreuungsangebote
# ?, Gespräche
# ?, Einschränkung
# ?
8. ++ (IR)
Deshalb wollen wir die Tendenz etwas länger beobachten, bevor wir die Notbremse in Kommunen aufheben.
In welchen Kommunen die Notbremse aktuell greift, ist dieser Allgemeinverfügung zu entnehmen: www.mags.nrw.
Datum: 2021-04-07;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/corona-notbremse-nordrhein-westfalen-trotz-sinkender-inzidenzen-vorerst-keine;
Themen: Aufhebung der Notbremse
# ?, Meldeprozesse
# ?, Ostertage
# ?, Kommunen in Nordrhein-Westfalen
# ?, Notbremsekommunen
# ?, Trotz von Inzidenzen
# ?, stabile Tendenz
# ?, Notbremseregelung
# ?, Wirkung
# ?, Gesundheitsministerium
# ?
9. ++ (IR)
Kommunen, die den Inzidenzgrenzwert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner pro Woche signifikant und nachhaltig überschreiten, prüfen zusätzliche Maßnahmen und stimmen diese mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ab.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales geht aus eigener Initiative auf die Kommunen zu, wenn diese sich nicht am zweiten Tag nach Überschreitung der 100er-Grenze melden.
Wenn die Kommune Maßnahmen per Allgemeinverfügung erlassen will, legt sie dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einen vom jeweils zuständigen Hauptverwaltungsbeamten zu unterzeichnenden beziehungsweise zu verantwortenden Entwurf vor.
Datum: 2021-03-17;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/klare-formale-vorgaben-und-inhaltliche-voraussetzungen-fuer-schulschliessungen-als;
Themen: zusätzliche Schutzmaßnahmen
# ?, zusätzliche Maßnahmen
# ?, schulbezogene Maßnahmen
# ?, Infektionsschutz
# ?, Schulschließungen
# ?, Kreis
# ?, einzelne Schulen
# ?, Gesamtkonzept
# ?, kreisfreie Stadt
# ?, Präsenzunterricht
# ?
10. ++ (IR)
Zusammen mit den Kommunen schieben wir diesen gesundheitsschädlichen Produkten den Riegel vor.
Mit klaren Vorgaben sollen die zuständigen Kontrollbehörden in Nordrhein-Westfalen nun in Abstimmung mit dem Landesverbraucherschutzministerium noch gezielter und einheitlicher gegen das illegale Anbieten und Inverkehrbringen dieser Produkte vorgehen können: Das Ministerium stellt daher den zuständigen Behörden eine Muster-Allgemeinverfügung zur Verfügung.
In Düsseldorf, Köln sowie im Kreis Unna wurden bereits zuvor Allgemeinverfügungen erlassen.
Datum: 2026-07-30;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verschaerft-kurs-gegen-illegale-nikotinbeutel;
Themen: hohes Suchtpotenzial
# ?, illegale Nikotinbeutel
# ?, hohes Risiko
# ?, Inverkehrbringen
# ?, Kurs
# ?, Belohnungssystem
# ?, Beutel
# ?, Fruchtaromen
# ?, Gehirnentwicklung
# ?, Gesundheitsschädlichkeit
# ?
11. ++ (IR)
Wie im vergangenen Jahr sind zum Jahreswechsel öffentlich veranstaltete Feuerwerke auf von den Kommunen zu bestimmenden Plätzen untersagt.
Die betroffenen Plätze und Straßen werden von den zuständigen Behörden durch Allgemeinverfügungen bestimmt.
Datum: 2021-12-16;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/anpassung-der-coronaschutzverordnung-verbot-von-tanzveranstaltungen-wird;
Themen: Omikronvariante
# ?, Schulwoche
# ?, Pandemiegeschehen in Nordrhein-Westfalen
# ?, Schultestungen
# ?, gemeinsames Singen
# ?, Verbot
# ?, Jahreswechsel
# ?, zentrales Anliegen
# ?, aktuelle Entwicklungen
# ?, Infektionsgeschehen
# ?
12. ++ (IR)
Die Schulen in Nordrhein-Westfalen starten am Montag in den Wechselunterricht mit Ausnahme der Schulen in den Kommunen, die über einer Inzidenz von 200 liegen.
In diesen Kommunen bleibt daher der Wechselunterricht auch ab Montag (19. April 2021) ausgesetzt.
Das konkrete Verfahren - auch für Kreise und kreisfreie Städte, die künftig die Grenze einer 7-Tages-Inzidenz von 200 überschreiten - wird durch eine Ergänzung der Coronabetreuungsverordnung geregelt: Überschreitet ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt künftig die Grenze einer 7-Tages-Inzidenz von 200 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, stellt das Gesundheitsministerium dies durch eine Allgemeinverfügung fest und bestimmt darin den Tag, ab dem Distanzunterricht stattfindet.
Datum: 2021-04-16;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-regelt-vorab-geplante-bundeseinheitliche-vorgaben-der;
Themen: Distanzunterricht
# ?, 7-Tages-Inzidenz
# ?, kreisfreie Städte
# ?, Wechselunterricht
# ?, Ausnahme von Schulen
# ?, Weiterbildungskolleg
# ?, Landesverordnung
# ?, Abschlussklassen
# ?, Allgemeinverfügung
# ?, Coronabetreuungsverordnung
# ?
13. ++ (IR)
Die Gefährdungsstufen 1 und 2 müssen von der Kommune - soweit die entsprechenden Grenzwertüberschreitungen nicht bereits in den letzten Tagen offiziell festgestellt wurden - durch eine Allgemeinverfügung festgestellt werden.
Datum: 2020-10-16;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/mit-klaren-regelungen-bei-steigenden-infektionszahlen-verstaerkt-nordrhein;
Themen: klare Regelungen
# ?, steigende Infektionszahlen
# ?, Coronapandemie
# ?, Bund-Länder-Kreis
# ?, außerordentliche Kabinettsitzung
# ?, Beschlüsse
# ?, Pressebriefing
# ?, Landeskabinett
# ?, Anschluss
# ?, Ergebnisse
# ?
14. ++ (IR)
Nachdem das Bundesgesundheitsministerium mit einer an die Länder versendeten Neufassung der Coronavirus-Testverordnung des Bundes die Grundlage für kostenlose Bürgertestungen geschaffen hat, hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium am Sonntag umgehend eine Allgemeinverfügung für die Umsetzung in Nordrhein-Westfalen erlassen.
Nachdem das Bundesgesundheitsministerium mit einer am Sonntag (7. März) an die Länder versendeten Neufassung der Coronavirus-Testverordnung des Bundes die Grundlage für kostenlose Bürgertestungen geschaffen hat, hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium am Sonntag umgehend eine Allgemeinverfügung für die Umsetzung in Nordrhein-Westfalen erlassen.
Gleichzeitig arbeiten wir gemeinsam mit den Kommunen mit Hochdruck daran, die ortsnahe Teststruktur landesweit flächendeckend für absehbar steigende Bedarfe so auszubauen, wie der Beschluss der Ministerpräsidenten dies bis Anfang April vorsieht.
Datum: 2021-03-08;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-allgemeinverfuegung-ermoeglicht-ab-sofort-kostenlose-corona-schnelltests;
Themen: Allgemeinverfügung für Umsetzung
# ?, Coronavirustestverordnung
# ?, kostenlose Bürgertestungen
# ?, nordrhein-westfälisches Gesundheitsministerium
# ?, kostenlose Schnelltests
# ?, neue Allgemeinverfügung
# ?, Testungen
# ?, Apotheken
# ?, Teststellen
# ?, Grundlage
# ?
15. ++ (IR)
In Stufe 1+ sind Erweiterungen im Rahmen der in Nordrhein-Westfalen gültigen Hotspotstrategie für besonders vom Infektionsgeschehen betroffene Schulen in Kommunen mit einer 7-Tages-Inzidenz oberhalb von 200 vorgesehen.
Die Ordnungsbehörden in den Kreisen oder kreisfreien Städten können in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und dem Ministerium für Schule und Bildung durch Allgemeinverfügung schulspezifische Einschränkungen des Schulbetriebs anordnen.
Datum: 2020-12-21;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-nordrhein-westfalen-ist-vorbereitet-auf-den-schulstart-im-neuen;
Themen: neues Jahr
# ?, Ffp-2-Masken
# ?, Schulbetrieb
# ?, Szenarien
# ?, Schulstart
# ?, Schulen in Nordrhein-Westfalen
# ?, Infektionsgeschehen
# ?, Schülerströme
# ?, Unterstützungsmaterial
# ?, derzeitiges Stufenmodell
# ?
16. ++ (IR)
Für die Karnevalstage im Zeitraum vom 24. Februar bis 1. März 2022 können Städte und Gemeinden durch eine Allgemeinverfügung bestimmte Bereiche im öffentlichen Raum ausweisen, in denen dann automatisch bestimmte zusätzliche Schutzmaßnahmen gelten.
Datum: 2022-02-08;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-passt-die-coronaschutzverordnung;
Themen: gesicherte Brauchtumszonen
# ?, zusätzliche Schutzmaßnahmen
# ?, Kontext der Bund-Länder-Abstimmung
# ?, Quarantäneausnahmen
# ?, Ziel der Reduzierung
# ?, anstehende Karnevalstage
# ?, Menschenmassen
# ?, stichprobenartige Kontrollen
# ?, Ladengeschäfte
# ?, öffentlicher Raum
# ?