1. +++ (SEM)

Das Rechtsgebiet des Immobilien-Teilverkaufs ist bislang nicht geregelt, was umfangreiche und nicht sehr durchsichtige Vertragswerke zur Folge hat.
Aus Sicht der Justizministerkonferenz können sich etwa Aufklärungspflichten gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern und ein Schutz vor besonders gravierenden Folgen des Vertragsmodells anbieten.
Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz soll außerdem prüfen, ob eine sinnvolle Anpassung der allgemeinen Regelungen zur Kreditwürdigkeitsprüfung erreicht werden kann, um älteren Menschen den Zugang zu lebzeitig tilgungsfreien Darlehen als kostengünstigere Alternative zum Immobilien-Teilverkauf zu erleichtern.

Datum: 2025-11-07; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/mehr-verbraucherschutz-bei-immobilien-teilverkaeufen;
Themen: Immobilienteilverkäufe # ?, Immobilienteilverkauf # ?, Justizministerinnen # ?, Alternative von Darlehen # ?, Anforderungen der Kreditvergabe # ?, Aufklärungspflichten # ?, Bundesministerin für Verbraucherschutz # ?, Folgen des Vertragsmodells # ?, Kreditwürdigkeitsprüfung # ?, Rechtsgebiet des Immobilienteilverkaufs # ?

2. ++ (IR)

Die außergewöhnliche Notsituation erlaubt es gem. § 18b LHO in Verbindung mit Art. 109 Abs. 3 S. 2, 2. Alternative GG, nach Zustimmung durch den Landtag ein Sondervermögen "Krisenbewältigung" zu errichten und Maßnahmen zur Krisenbewältigung durch dafür notwendige Kredite zu finanzieren.

Datum: 2022-11-29; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-macht-weg-fuer-neues-sondervermoegen-krisenbewaeltigung-frei;
Themen: staatliche Finanzlage # ?, Krise # ?, Finanzbedarfe # ?, Finanzen # ?, etwaige Maßnahmen # ?, gesamtdeutscher Trend # ?, resultierende Schäden # ?, volkswirtschaftliche Schäden # ?, deutsche Bundesbank # ?, multiple Krisen # ?