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Gleichzeitig behindern viele dieser Einrichtungen Menschen mit Lastenrädern, Anhängern oder Dreirädern für Erwachsene oder machen Wege für sie unpassierbar.
Auch für Kinder und Menschen mit Behinderung stellen solche Wegsperren oftmals eine Gefahrenquelle dar.
Sollten Sperrmaßnahmen an einzelnen Stellen zwingend notwendig sein, sind zuerst Alternativmaßnahmen wie Verkehrszeichen, Markierungen oder sonstige bauliche Maßnahmen zu prüfen.
Fest eingebaute Einrichtungen auf Radverkehrsanlagen sollen nur noch im Ausnahmefall und dort vorzufinden sein, wo sie unverzichtbar sind.
Datum: 2024-03-06;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/mehr-sicherheit-auf-radwegen;
Themen: Poller
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