1. +++ (SEM)
Der Begriff der "persönlichen Integrität" wird als Ziel in den Staatsvertrag aufgenommen.
Sogenannte Interaktionsrisiken wie zum Beispiel Mobbing, Grooming, selbstgefährdendes Verhalten, exzessives Spielen oder Kostenfallen können auf diese Weise erfasst und bei der Alterseinstufung berücksichtigt werden.
+ Durch eine sogenannte Durchwirkung von Altersbewertungen sollen die Bewertungen nach JuSchG und JMStV gleichgestellt werden.
Anbieter erhalten so eine echte Wahlfreiheit, welche Selbstkontrolleinrichtung sie zur Altersbewertung anrufen; doppelte Verfahren werden für sie so vermieden.
+ Werden Alterseinstufungen von Spieleangeboten und fiktionalen Inhalten vorgenommen, sollen zukünftig nicht nur die jeweiligen Altersstufen, sondern auch die wesentlichen Gründe für die Alterseinstufung - beispielsweise Gewalt, Drogenkonsum, Sexualität - dargelegt werden.
Datum: 2025-01-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kabinett-billigt-drei-staatsvertraege-fuer-einen-modernen-oeffentlich-rechtlichen;
Themen: öffentlichrechtlicher Rundfunk
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# ?, Altersbewertungen
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