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Schule und Bildung
Die Landesregierung stärkt das Mitspracherecht von Schülerinnen und Schülern bei der Einstellung von Lehrerinnen und Lehrern.
Konnte die Schulkonferenz bislang nur volljährige Schülerinnen und Schüler in die Auswahlkommission der Schule entsenden, wird die Altersgrenze zum Schuljahr 2018/19 auf 16 Jahre herabgesetzt und orientiert sich damit an der Altersgrenze für Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen.
Schulministerin Yvonne Gebauer erklärte: "Kinder und Jugendliche sollen in der Schule erleben und einüben, wie unsere Demokratie funktioniert.
Sachlich miteinander zu diskutieren und gemeinsam Entscheidungen zu treffen, sind Grundvoraussetzungen für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft.

Datum: 2018-07-24; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/demokratie-der-schule;
Themen: Mitspracherecht von Schülerinnen # ?, Einstellung # ?, Altersgrenze für Kommunalwahlen # ?, Auswahlkommission der Schule # ?, Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen # ?, Stimme der Schulleitung # ?, Stimmengleichheit # ?, jeweilige Personalvertretung # ?, zuständige Schwerbehindertenvertretung # ?, demokratisches Engagement # ?