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"Ich setzte mich dafür ein, dass bei der Herstellung von Elektro- oder Elektronikgeräten auch Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit oder Recyclingfähigkeit verpflichtend vorgeschrieben werden.
Solche Anforderungen an das Öko-Design von Produkten müssen auf EU-Ebene vorangetrieben werden", betonte Ministerin Heinen-Esser.
Rückgabe von Altgeräten auch über den Handel möglich Wenn ein elektrisches Gerät tatsächlich als Abfall entsorgt werden muss, haben die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nur die Möglichkeit, den Elektro-Schrott bei der Kommune abzugeben.
Seit drei Jahren sind auch die großen Händler von Elektro- und Elektronikgeräten dazu verpflichtet, kostenlos Altgeräte zurückzunehmen.
Beim Kauf eines neuen Produkts muss der Verkäufer ein vergleichbares Altgerät zurücknehmen.
Datum: 2018-12-07;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/elektrogeraete-bewusst-einkaufen-und-entsorgen;
Themen: Elektronikgeräte
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