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Diese Sonderzuständigkeit des Altstadtstaatsanwalts umfasst Straftaten im öffentlichen Raum im Bereich der Düsseldorfer Altstadt einschließlich des Hofgartens bis zur nördlichen Carlstadt (Apolloplatz) aus dem Bereich der Gewalt- und Waffendelikte im Zusammenhang mit dem Feier- oder Partygeschehen.
Ziel ist eine noch engere Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Polizeikräften, den kommunalen Stellen wie Ordnungs- und Jugendamt und der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, um Gewalt- und Waffendelikte noch schneller und effektiver strafrechtlich zu verfolgen.
Soweit "Altstadtstrafverfahren" sich gegen Personen richten, die bereits als Intensivtäter geführt werden, leitet der Altstadtstaatsanwalt die Verfahren unverzüglich an die für die jeweiligen Intensivtäter zuständigen Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte weiter.
Eine Zusammenarbeit mit dem Haus des Jugendrechts erfolgt einzelfallbezogen und ist durch die Beteiligung der Jugendgerichtshilfe bei jugendlichen und heranwachsenden Tatverdächtigen mit Wohnsitz in Düsseldorf regelmäßig gegeben.
Daneben stehen die Vertreter des Hauses des Jugendrechts und der Altstadtstaatsanwalt verfahrensübergreifend in einem regen Austausch.

Datum: 2023-08-11; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/vorstellung-des-altstadtstaatsanwalts;
Themen: Altstadtstaatsanwalt # ?, Waffendelikte # ?, Gewaltdelikte # ?, Sonderdezernat des Altstadtstaatsanwalts # ?, Haus des Jugendrechts # ?, Jugendrecht # ?, Staatsanwaltschaft # ?, Altstadtstrafverfahren # ?, Wohnsitz von Tatverdächtige # ?, enge konsequente Zusammenarbeit # ?