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Die Dauer der Asylverfahren konnte von durchschnittlich 16,4 Monaten im zweiten Quartal 2024 auf 12,2 Monate im zweiten Quartal 2025 reduziert werden.
In den Asylkammern, die ausschließlich neue Asylverfahren bearbeiten, konnten die Verfahrenslaufzeiten so stark verkürzt werden, dass das gerichtliche Asylverfahren in erster Instanz innerhalb von zwei bis drei Monaten abgeschlossen werden konnte.
In anderen Kammern wird deutlich, dass auch bei Einbeziehung von Altverfahren eine deutliche Verkürzung von Verfahrenslaufzeiten erreicht werden kann.
Minister Dr. Limbach: "Die mit der Verordnung erzielte Spezialisierung der Verwaltungsgerichte auf bestimmte Herkunftsstaaten und die gezielte personelle Verstärkung hat zu einer deutlichen Beschleunigung der Verfahrensdauer in Asylverfahren geführt.
Den größten Anteil am Erfolg haben die Richterinnen und Richter in den Verwaltungsgerichten, die mit hohem Engagement neue und alte Asylverfahren abgearbeitet haben.
Datum: 2025-09-30;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/massnahmen-zur-beschleunigung-der-verwaltungsgerichtlichen-asylverfahren;
Themen: verwaltungsgerichtliche Asylverfahren
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