Treffer: 1 Antwortzeit: 1,33 s Suchanfrage: Altverträgeneue Suche
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Bislang können Verbraucherinnen und Verbraucher, die zwischen 2002 und 2010 einen Kreditvertrag abgeschlossen haben und dabei von ihrer Bank fehlerhaft belehrt wurden, unbegrenzt ihr Widerrufsrecht ausüben.
Das Gesetz sieht nun vor, dass das Widerrufsrecht aus diesen Kreditverträgen schon nach drei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes endgültig erlischt.
Die von solchen Alt-Verträgen betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher müssen bis Mitte Juni dieses Jahres ihr Widerrufsrecht ausüben.
Aus Sicht der NRW-Landesregierung ist diese Frist viel zu kurz bemessen.
Schon der Prozess mitsamt den damit zusammenhängenden Aufgaben wie Beratungsgesprächen und Einholung verschiedener Finanzierungsangebote dürfte innerhalb der verbleibenden Frist nur sehr schwer zu bewerkstelligen sein.