1. +++ (SEM)
Die Zuwendung erfolgt in Form einer Projektförderung in Höhe von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Der Eigenanteil der Schulträger beträgt 10 Prozent.
Die Förderrichtlinie wird zum 15. September 2019 im Amtsblatt des Schulministeriums veröffentlicht.
Ab diesem Zeitpunkt können die Schulträger und die Schulen des Gesundheitswesens dann bei den Bezirksregierungen Anträge stellen.
Für die Antragsstellung wurde mit den Bezirksregierungen ein schlankes, digitales Verfahren aufgesetzt, das ebenfalls am 15. September freigeschaltet wird.
Datum: 2019-09-04;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/foerderbudgets-fuer-die-schultraeger-stehen-fest;
Themen: Digitalpakt
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