Roben für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger
21. Februar 2025 phb Justizia Foto: iStock.com / seb_ra
Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bei den Gerichten in Nordrhein-Westfalen können als Amtskleidung in Zukunft eine Robe tragen.
Das Ministerium der Justiz hat dazu die Allgemeine Verfügung "Anordnung über die Amtstracht (Richterrobe) bei den Gerichten" zum 1. März 2025 geändert.
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