1. +++ (SEM)
Es erhalten sowohl Personen im Grundleistungsbezug als auch im Analogleistungsbezug die Bezahlkarte.
Bis zur Zuerkennung eines Schutzstatus, längstens jedoch für 36 Monate, besteht für Asylantragsstellerinnen und -antragsteller Anspruch auf sogenannte Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Asylsuchende, die keinen Schutzstatus erhalten haben, aber dennoch in Deutschland bleiben dürfen, z.B. geduldete Menschen, erhalten nach den 36 Monaten sogenannte Analogleistungen, die im Wesentlichen den deutschen Sozialleistungen entsprechen.
Personen, die Analogleistungen beziehen, geben die Bezahlkarte wieder ab, sobald sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen.
Datum: 2025-01-07;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-beginnt-mit-ausgabe-der-bezahlkarte-fuer-gefluechtete;
Themen: Ausgabe
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# ?, Leistungsempfängerinnen
# ?, Einführung
# ?, Kommunen
# ?, Analogleistungen
# ?, Analogleistungsbezug
# ?, Asylantragsstellerinnen
# ?, Asylantragstellende
# ?, Beschluss der Konferenz
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