1. +++ (SEM)

Ebenfalls nicht möglich ist es, die Karte zu überziehen.
Karteninhaberinnen und Karteninhaber können über "MySocialCard App" oder das Online-Portal www.socialcard.de getätigte Umsätze einsehen.
Es erhalten sowohl Personen im Grundleistungsbezug als auch im Analogleistungsbezug die Bezahlkarte.
Bis zur Zuerkennung eines Schutzstatus, längstens jedoch für 36 Monate, besteht für Asylantragsstellerinnen und -antragsteller Anspruch auf sogenannte Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Asylsuchende, die keinen Schutzstatus erhalten haben, aber dennoch in Deutschland bleiben dürfen, z.B. geduldete Menschen, erhalten nach den 36 Monaten sogenannte Analogleistungen, die im Wesentlichen den deutschen Sozialleistungen entsprechen.

Datum: 2025-01-07; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-beginnt-mit-ausgabe-der-bezahlkarte-fuer-gefluechtete;
Themen: Ausgabe # ?, Bargeld # ?, Leistungsempfängerinnen # ?, Einführung # ?, Kommunen # ?, Analogleistungen # ?, Analogleistungsbezug # ?, Asylantragsstellerinnen # ?, Asylantragstellende # ?, Beschluss der Konferenz # ?

2. ++ (IR)

Derzeit kann im AsylbLG eine Versorgungslücke eintreten, wenn der so genannte Analogleistungsbezug von leistungsberechtigen Personen im Sinne des AsylbLG zeitlich mit einer dem Grunde nach förderfähigen Ausbildung zusammenfällt.

Datum: 2019-03-20; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-will-versorgungsluecke-im-asylbewerberleistungsgesetz;
Themen: Überarbeitung # ?, Landeskabinett # ?, Bundesratsinitiative für Gesetzentwurf # ?, bestehende Versorgungslücke # ?, bundesgesetzlicher Handlungsbedarf # ?, lange Verfahrensdauern # ?, Asylbewerberleistungen # ?, leistungsberechtigte Personen # ?, sichere Herkunftsländer # ?, geplante Neuregelung # ?