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Justiz
Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich auf ihrer Herbst-Konferenz am Freitag, 7. November 2025, in Leipzig auf Initiative von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg für mehr Verbraucherschutz bei Immobilien-Teilverkäufen ausgesprochen.
Gefordert wird eine stärkere Transparenz bei den Vertragsbedingungen und Lockerungen für die Anforderungen der Kreditvergabe an ältere Menschen.
Der Immobilien-Teilverkauf gewinnt in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung, besonders für ältere Menschen, die mit finanziellen Engpässen konfrontiert sind.
Sie befinden sich bei dringendem Finanzbedarf häufig in einer Zwangslage: Denn sie können nicht auf klassische Darlehen zurückgreifen, wenn diese voraussichtlich nicht mehr zu Lebzeiten zurückgezahlt werden.

Datum: 2025-11-07; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/mehr-verbraucherschutz-bei-immobilien-teilverkaeufen;
Themen: Immobilienteilverkäufe # ?, Immobilienteilverkauf # ?, Justizministerinnen # ?, Alternative von Darlehen # ?, Anforderungen der Kreditvergabe # ?, Aufklärungspflichten # ?, Bundesministerin für Verbraucherschutz # ?, Folgen des Vertragsmodells # ?, Kreditwürdigkeitsprüfung # ?, Rechtsgebiet des Immobilienteilverkaufs # ?