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So ist eine Beschleunigung von Regionalplanverfahren vorgesehen: Galt bisher eine Mindestbeteiligungsfrist von zwei Monaten, soll jetzt - durch den Wegfall einer verpflichtenden Erörterung - das Verfahren in einem Monat abgeschlossen sein.
Außerdem werden die sogenannten Zielabweichungsverfahren durch die unkompliziertere Gestaltung der Mitwirkungsregelungen erheblich beschleunigt.
Schließlich soll die Anfragepflicht der Kommunen bei der Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung in ein Beratungsrecht umgewandelt werden.
In einem nächsten Schritt folgen die Verbändeanhörung des Gesetzentwurfes und eine erneute Kabinettbefassung vor dem Jahresende.
Darüber hinaus hat sich das Kabinett auf die Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren verständigt.

Datum: 2018-09-26; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-beschliesst-entfesselungspaket-iii;
Themen: Entfesselungspaket # ?, nordrhein-westfälischer Wirtschaftsstandort # ?, Landesregierung # ?, Gewerbeserviceportal # ?, Landeskabinett # ?, Beschleunigung # ?, Download # ?, Abmeldungen # ?, Anfragepflicht # ?, Beratungsrecht # ?