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2020 hat der Bundesgesetzgeber die Voraussetzungen geschaffen, damit die von Einrichtungen des Gesundheitswesens erbrachten Leistungen zur vertraulichen Spurensicherung am Körper betroffener Personen finanziert werden können.
Hintergrund ist, dass allein die mündliche Aussage der Opferzeugin oder des Opferzeugen mangels weiterer Beweismittel für eine Anklageerhebung oft nicht ausreichend ist.
Voraussetzung für die Anwendung ist der nun ausgearbeitete Vertrag zwischen den Vertragspartnerinnen und -partnern, der die Leistungen und deren Vergütung zur vertraulichen Spurensicherung in Fällen von sexualisierter Gewalt und Misshandlungen regelt.
Nach der Beschlussfassung durch das Landeskabinett am 17. Dezember 2024 erfolgt nun die vorgeschriebene Unterrichtung des Landtags Nordrhein-Westfalen.
Datum: 2024-12-20;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-ermoeglicht-kostenuebernahme-der-vertraulichen-spurensicherung;
Themen: Vertragspartnerinnen
# ?, sogenannte vertrauliche Spurensicherung
# ?, Rechtsmedizin
# ?, Beweise
# ?, Gewaltopfer
# ?, gesetzliche Krankenkassen
# ?, Lage
# ?, Dokumentation
# ?, Körper
# ?, Anklageerhebung
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