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Für Anlagen, die über eine Baugenehmigung verfügen, aber noch nicht errichtet sind, soll genauso wie für vollständig vorliegende Bauanträge ein Bestandsschutz gelten.
"Wind braucht Kraft: Mit dem vorliegenden Entwurf schafft die Landesregierung den Ausgleich zwischen dem weiteren Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen und den Bedürfnissen der Bevölkerung.
Insbesondere in den Regionen, in denen die Anlagenhäufigkeit und die Anlagendichte viele Bürger auf die Barrikaden getrieben haben, soll das Regelwerk zu mehr Klarheit beitragen.
Zugleich schafft die Regelung Rechtssicherheit für die Anlagenbetreiber: Die Windkraft leistet einen wesentlichen Beitrag zur Energieversorgungsstrategie in Nordrhein-Westfalen und ist neben anderen Erneuerbaren Energien ein Baustein für das Gelingen der Energiewende", erläutert Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung.
Energie- und Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: "Zukünftig gilt ein Mindestabstand von 1.000 Metern ab zehn zusammenstehenden Wohnhäusern.

Datum: 2020-12-23; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-und-minister-pinkwart-aufwind-fuer-windenergieanlagen;
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