1. +++ (SEM)
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Das Handlungskonzept Corona sieht im Wesentlichen vor, dass an den Schulen in Nordrhein-Westfalen im Schuljahr 2022/23 die Empfehlung zum Tragen einer Maske gilt.
Diese Empfehlung wird durch anlassbezogene Tests ergänzt, die in der Regel vor dem Schulbesuch zu Hause durchgeführt werden sollen.
Weiterhin gelten die an den Schulen bereits eingeübten Regeln zur Einhaltung von Hygiene und Infektionsschutz.
Schulministerin Dorothee Feller: "Mit dem Handlungskonzept haben wir den Schulen Klarheit und Verlässlichkeit gegeben.
Datum: 2022-08-09;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-feller-die-schulen-haben-die-zeit-fuer-einen-sicheren-schulstart;
Themen: neues Schuljahr
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# ?
2. +++ (SEM)
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Ministerin Feller: Für einen guten Start ins neue Schuljahr geben wir unseren Schulen frühzeitig Klarheit und Verlässlichkeit
Empfehlung zum Tragen einer Maske - Anlassbezogene Tests zu Hause
28. Juli 2022 PHB Feller, Dorothee - lächelnd, vor Flaggen (2022) Foto: Land NRW / Ralph Sondermann
An den Schulen in Nordrhein-Westfalen gilt im Schuljahr 2022/23 die Empfehlung zum Tragen einer Maske.
Datum: 2022-07-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-feller-fuer-einen-guten-start-ins-neue-schuljahr-geben-wir-unseren;
Themen: Maske
# ?, Anlassbezogene Tests
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3. +++ (SEM)
Zudem entfällt die bisherige fünftägige Isolationspflicht und wird durch eine dringende Maskenempfehlung ersetzt.
Dies entspricht vergleichbaren Regeln in fast allen anderen Bundesländern.
Mit dem Wegfall der Regelungen zur anlassbezogenen Testung und der Isolationspflicht bei einer festgestellten Corona-Infektion entfällt die Grundlage für das bisherige Testregime.
Die Lieferung von Coronatests wird daher für die nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) geförderte Kindertagesbetreuung, heilpädagogischen Gruppen/Einrichtungen und Brückenprojekte Mitte Februar eingestellt.
Das Land hat in Absprache mit den Trägern als Arbeitgeber in der Kindertagesbetreuung seit 2021 freiwillig kostenlos Coronatests für die nach dem KiBiz geförderte Kindertagesbetreuung, heilpädagogischen Gruppen/Einrichtungen und Brückenprojekte zur Verfügung gestellt.
Datum: 2023-01-25;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-beendet-teststrategie-kindertagesbetreuung;
Themen: Coronatests
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4. +++ (SEM)
Testungen
Mit dem Wegfall der Corona-Test- und-Quarantäne-Verordnung entfällt ab dem 1. Februar 2023 die bisherige fünftägige Isolationspflicht.
Ferner entfällt zu diesem Zeitpunkt die rechtliche Grundlage für anlassbezogene Testungen in der Schule.
In der Folge endet auch die regelmäßige monatliche Ausgabe von fünf Selbsttests pro Monat.
Übergangsweise besteht für die Schulen die Möglichkeit, Selbsttests in reduziertem Umfang über das bekannte Bestellportal zu bestellen.
Datum: 2023-01-25;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-feller-wir-machen-unseren-schulen-einen-grossen-schritt-hin-zur;
Themen: Schulbereich
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5. ++ (IR)
Zur Aufrechterhaltung des Regelbetriebs mit Präsenz in der Kindertagesbetreuung bei gleichzeitig hohem Gesundheitsschutz von Kindern, Eltern und Betreuungspersonal stellt das Land nach den Sommerferien für jedes Kind acht Tests pro Monat zur Verfügung.
Diese werden im Rhythmus von zwei Tests pro Woche an die Angebote der Kindertagesbetreuung ausgeliefert und dort den Eltern zur Verfügung gestellt, damit sie ihre Kinder anlassbezogen testen können.
Tests für Kinder in der Kindertagespflege werden - wie bisher - an die Jugendämter geliefert, die diese dann eigenständig verteilen.
Diese Teststrategie gilt zunächst bis zu den Herbstferien.
In der ab dem 8. August gültigen neuen Corona-Schutzverordnung wird es daneben eine zentrale Änderung geben: Träger und Kindertagespflegepersonen können die Betreuung eines Kindes mit offenkundig typischen Symptomen einer Atemwegsinfektion von der Bestätigung eines zuhause gemachten negativen Selbsttests abhängig machen.
Datum: 2022-07-29;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/start-ins-neue-kita-jahr-mit-klarer-teststrategie-und-sorgfaeltiger-planung;
Themen: neues Kitajahr
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6. ++ (IR)
* Schülerinnen und Schüler testen sich weiterhin anlassbezogen und grundsätzlich auf freiwilliger Basis zu Hause.
Datum: 2022-09-29;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-feller-mit-unseren-bewaehrten-schutzmassnahmen-halten-wir-die-schulen;
Themen: Unterrichtsbetrieb
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