1. +++ (SEM)

Üblich ist es in derartigen Fällen, dass sich die Bürgschaft auf die für den Fortbestand des Unternehmens erforderlichen Kreditmittel beschränkt.
Regelmäßig ist dabei auch ein angemessener Beitrag des Unternehmenseigentümers erforderlich, ebenso Beiträge sonstiger Stakeholder.
Boni, Beratungskosten und Anleihezinsen, die aus dem Anteilserwerb resultieren, können nicht Gegenstand staatlicher Unterstützung sein.
Es kann nicht sein, dass der Steuerzahler und die Mitarbeiter in angespannten Situationen die Hauptlast tragen müssen und der Anteilseigner weitgehend außen vor bleibt.

Datum: 2021-03-08; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/seit-beginn-der-pandemie-hat-das-land-48-groessere-buergschaften-zur-sicherung-von;
Themen: Unternehmensfinanzierungen # ?, Wirtschaftsministerium in Düsseldorf # ?, Beginn von Coronakrisen # ?, Sicherung # ?, Anleihezinsen # ?, Anteilserwerb # ?, Boni # ?, Unternehmenseigentümer # ?, angespannte Situationen # ?, betriebsnotwendige Liquidität # ?