Treffer: 1 Antwortzeit: 1,35 s Suchanfrage: Anleinpflichtneue Suche
1.+++(SEM)
Weiterhin gilt in der "Sperrzone II" ein Jagdverbot - hiervon unberührt bleibt die Nachsuche auf verletztes oder krankes Wild sowie die Einzeljagd auf wiederkäuendes Schalenwild auf Wiederbewaldungsflächen (Aufforstung und Naturverjüngung).
Der Besuch im Wald ist weiterhin möglich, solange das Wegegebot eingehalten wird.
Weiterhin besteht eine Anleinpflicht für Hunde.
Für die Landwirtschaft gibt es Vorgaben bei der Ernte.
Des Weiteren gibt es ein Verbot der Freiland- und Auslaufhaltung von Schweinen.